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13.306 · Standesinitiative · 2013-05-07

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Jura folgende Standesinitiative ein:

Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), welche vom Bund zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen wurde, stösst an ihre Grenzen. Trotz Erhöhung der Abgabe kann mit den KEV-Fondsmitteln nicht allen Gesuchen entsprochen werden.

Die Bundesverwaltung wird aufgefordert, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die KEV - u. a. mithilfe von Massnahmen zur Speisung oder gar Aufstockung des KEV-Fonds - ein echtes Instrument zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien wird.

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