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13.3241 · Interpellation · 2013-03-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zurzeit scheint es so, dass Zehntausende von Kleinanlagen von unter 80 Quadratmetern die Grossproduzenten von Strom mit Anlagen ab etwa 1000 Quadratmetern blockieren. Scheinbar werden die Gesuche um KEV-Vergütungen nach Eingangsdatum und nicht nach Grösse oder Leistung behandelt! Wenn Bund und Kantone hinter dem geforderten Atomausstieg stehen, sollten vor allem die Grossanlagen gefördert und auch vorrangig behandelt werden. Heute warten einige wenige Grosse im Stapel von zahllosen Kleingesuchen.

1. Teilt der Bundesrat diese Analyse?

2. Trifft sie auf das ganze Bundesgebiet oder nur auf einzelne Kantone zu?

3. Ist der Bund, falls das Problem geortet ist, auch gewillt, diesem Missstand abzuhelfen?

4. Was gedenkt er in dieser Hinsicht konkret zu unternehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Anmeldungen zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) werden, wie der Interpellant richtig feststellt, nach Eingangsdatum des Gesuchs und nicht nach Grösse behandelt.

Die Anzahl der Kleinanlagen unter 10 Kilowatt (oder etwa 80 Quadratmeter) in der Warteliste ist mit 9688 von insgesamt 23 298 (42 Prozent; Stand: Januar 2013) in der Tat relativ hoch. Die Leistung dieser Kleinanlagen, die sich finanziell auf die KEV auswirkt, beträgt aber nur gerade 5 Prozent der Leistung aller Fotovoltaikanlagen auf der Warteliste. Die Anzahl Grossanlagen mit einer Leistung von 100 und mehr Kilowatt beläuft sich auf 2488 (11 Prozent). Ihre Leistung beträgt 60 Prozent der Leistung aller Fotovoltaikanlagen.

Tabelle: Warteliste Fotovoltaikanlagen (Stand: Januar 2013)

AnlagengrösseAnzahlLeistung (Kilowatt)Jahresertrag (Kilowatt)<10968856 71356 402 28110 bis <20381149 76848 950 39720 bis <30207350 42150 227 84830 bis <1005238281 832276 695 555100 und grösser2488649 272626 957 247Total23 298 1 088 006 1 059 233 327

Trotz dieser Zahlen teilt der Bundesrat die Analyse des Interpellanten nicht. Eine bevorzugte Behandlung der Grossanlagen würde nicht zu einem relevant grösseren Abbau dieser Anlagen auf der Warteliste führen. Dies darum, weil die KEV aufgrund der Erreichung des Gesamtkostendeckels und nicht aufgrund der hohen Zahl der Kleinanlagen in der Warteliste blockiert ist.

Wie der Interpellant weiss, sind Massnahmen zum beschleunigten Abbau der KEV-Warteliste vorgesehen beziehungsweise bereits im Parlament. So wird sowohl im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 als auch im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 vorgeschlagen, Kleinanlagen mittels einer Einmalvergütung zu fördern. Zudem sind bezüglich des Kostendeckels Massnahmen zur Verbesserung der Situation vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.

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