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13.5022 · Fragestunde. Frage · 2013-03-05

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Kampf gegen den Handel mit illegalem Holz hat die EU am 3. März 2013 die Holzhandelsverordnung in Kraft gesetzt. Diese zwingt auch Käufer von völlig unbedenklichem Schweizer Holz zu Sorgfaltspflichtmassnahmen. Schweizer Holz verursacht für die Kunden in der EU damit administrativen Mehraufwand, was unsere Exporteure gegenüber Mitbewerbern aus allen EU-Staaten massiv benachteiligt.

Wie gedenkt der Bundesrat diesen schädigenden Nachteil von der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft abzuwenden?