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13.5090 · Fragestunde. Frage · 2013-03-11

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 27. Februar 2013 hat der Bundesrat Stellung zu den Empfehlungen des Uno-Menschenrechtsrates genommen. Unter Punkt 123.84 steht: "Die Entwicklungshilfe ... auf 0,7 Prozent des BIP anheben." Die "Position der Schweiz" dazu lautet "Angenommen".

Im englischen Originaldokument ist von "up to the level of 0.7 per cent of GNP" die Rede, also des Bruttonationaleinkommens. In der deutschen Fassung ist jedoch vom BIP die Rede.

- Wie erklärt der Bundesrat diese Abweichung?

- Welcher der beiden Werte ist nun gemeint?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.