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13.5261 · Fragestunde. Frage · 2013-06-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die zentrale Lage in Europa, die Ansiedlung internationaler Organisationen, unser Finanzplatz, die Forschung usw. machen die Schweiz für Spionage auch in Zukunft attraktiv, auch der Fall Genf zeigt dies auf.

Welche gesetzlichen Massnahmen sind nötig, um Angriffe auf die schweizerischen IT-Systeme und Verkauf von Daten angemessen zu bestrafen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das geltende Strafgesetzbuch stellt die verschiedenen Formen des verbotenen Nachrichtendienstes, also der Spionage, in den Artikeln 272 bis 274 unter Strafe.

Im Weiteren kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB).

Schliesslich sind auch die unbefugte Datenbeschaffung und das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und die Datenbeschädigung strafbar (Art. 143, 143bis und 144bis StGB).

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat gesetzgeberische Massnahmen nicht als erforderlich.