13.5313 · Fragestunde. Frage · 2013-09-11
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss einer Studie, von der die "NZZ" berichtet hat, werden immer wieder Kurzaufenthaltsbewilligungen für Angehörige von EU-Mitgliedländern erteilt, die keine Arbeit haben. Damit wird das Grundprinzip der Personenfreizügigkeit unterlaufen, und diese Personen kommen in den Genuss von Sozialleistungen.
1. Stimmen diese Aussagen?
2. Warum wurde diese Praxis eingeführt, und was gedenkt der Bundesrat zu tun, um ihr Einhalt zu gebieten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache.