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14.5009 · Fragestunde. Frage · 2014-03-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Konzernchefin der Post hat jüngst die Abschaffung der Samstagszustellung und die Aufhebung der spätesten Zustellzeit (12.30 Uhr) in die Diskussion eingebracht.

- Wie ist die Position des Bundesrates zum diskutierten Abbau des Service public?

- Ist er ebenfalls der Ansicht, dass ein weiterer Abbau von Postdienstleistungen vor allem die Randregionen treffen und zu noch mehr Abwanderung führen würde?

- Ist er gewillt, dies als Eigentümer notfalls zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Umfang der postalischen Grundversorgung, die die Post erbringen muss, ist in der Postgesetzgebung festgelegt. Demnach ist die Post verpflichtet, Briefe und Pakete an fünf Wochentagen sowie abonnierte Zeitungen und Zeitschriften an sechs Wochentagen flächendeckend zuzustellen. Einen fix vorgegebenen Zustellzeitpunkt gibt es nicht. Derzeit nimmt die Post die Zustellung von Postsendungen an sechs Wochentagen vor. Solange die Post den gesetzlichen Grundversorgungsauftrag einhält, verzichtet der Bundesrat im Einklang mit der Corporate-Governance-Praxis auf Eingriffe in das operative Geschäft der Post. Er beschränkt sich vielmehr darauf, als Eigner strategische Ziele zu definieren, welche die Post zu erreichen hat.