14.5044 · Fragestunde. Frage · 2014-03-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das neue Raumplanungsgesetz sieht eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent auf Böden vor, die einer Bauzone zugewiesen wurden.
- Wann wird diese Abgabe obligatorisch?
- Wird ein Gemeinwesen wie eine Gemeinde diese Abgabe bei der Einzonung von eigenem Land entrichten müssen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.