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14.5192 · Fragestunde. Frage · 2014-06-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Neulich hat das Bundesgericht befunden, dass der Hitlergruss keine Diffamierung darstelle, soweit er sich nicht gegen Personen oder andere Gruppen richtet. Dieses Urteil ist überraschend, und ich bin der Meinung, dass man nicht alles durchgehen lassen kann. Schliesslich wurde der Hitlergruss auf dem Rütli während der Nationalfeier gezeigt. Die "kleinen Nazis" machten den Hitlergruss sogar mit der Schweizer Fahne in der Hand.

Ist der Bundesrat bereit, ein Gesetz vorzulegen, das den Hitlergruss verbietet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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