14.5293 · Fragestunde. Frage · 2014-06-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zur laufenden Revision von Artikel 24 HMG stelle ich folgende Fragen:
Es gilt aktuell folgende Definition: "Medikamente stehen unter Rezeptpflicht, wenn sie die Gesundheit direkt oder indirekt gefährden können oder eine ärztliche Diagnose für deren Einsatz erforderlich ist."
- Gilt dies auch in Zukunft für alle Medikamente unter Rezeptpflicht, oder gibt es Ausnahmen?
- Wenn ja, welche?