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Bekanntgabe der Krankenkassenprämien durch Regierungsmitglieder vor der Genehmigung

14.5368 · Fragestunde. Frage · 2014-09-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gewisse Regierungsrätinnen und -räte haben der Presse die Höhe der Krankenkassenprämien ihres Kantons bereits vor der Prämiengenehmigung durch den Bundesrat verraten. Informationen zu anderen Kantonen wurden ebenfalls weitergegeben.

  • Haben die Kantone das Recht, die Höhe der Prämien, von denen sie im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens Kenntnis erhalten, öffentlich zu machen?
  • Falls nicht, weshalb nicht?
  • Wie hat der Bundesrat reagiert?
  • Welches sind die denkbaren Sanktionen?