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14.5458 · Fragestunde. Frage · 2014-09-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

- Weiss der Bundesrat - bezugnehmend auf die Interpellation 14.3553 -, dass die Eidgenössische Alkoholverwaltung am 22. Mai 2014 mitteilte, dass ab 1. Januar 2015 generell keine "gebrandeten Papiertragtaschen oder Plastiksäcke" mehr toleriert werden?

Wenn Firmenwerbung (aber nicht Produktewerbung) erlaubt bleibt:

- Weiss der Bundesrat, dass sich gewisse Firmenlogos nur minim vom Produktelogo unterscheiden?

- Bleiben Firmenclaims wie "la fine eau-de-vie", "Genuss mit Geist" oder "natürlich geistreich" folglich erlaubt?