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Via Sicura. Rasche Beseitigung der Exzesse und unerwünschten Nebeneffekte des Raserdelikts

15.413 · Parlamentarische Initiative · 2015-03-17

Erledigt

Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) wird wie folgt geändert:

Art. 16c

Führerausweisentzug nach einer schweren Widerhandlung

...

Abs. 2

Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen für:

...

Bst. abis

mindestens 6 Monate, wenn ...

...

Art. 90

Verletzung der Verkehrsregeln

...

Abs. 3

Mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer ...

Abs. 4

Eine besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sinne von Absatz 3 liegt vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:

...

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) wird wie folgt geändert:

Art. 16c

Führerausweisentzug nach einer schweren Widerhandlung

...

Abs. 2

Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen für:

...

Bst. abis

mindestens 6 Monate, wenn ...

...

Art. 90

Verletzung der Verkehrsregeln

...

Abs. 3

Mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer ...

Abs. 4

Eine besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sinne von Absatz 3 liegt vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:

...

Begründung

Schockierende Fälle von Strassenverkehrsdelikten, die zum Tod unschuldiger Opfer führten, haben vor einigen Jahren grosses Aufsehen in der Presse, in der Öffentlichkeit und bei Politikern erregt.

Dies hat das Parlament anlässlich der Beratung des Gesetzespaketes "Via Sicura" dazu veranlasst, den Text der Initiative "Schutz vor Rasern" in dieses Gesetzespaket einzubeziehen und nahezu wörtlich in das SVG zu übernehmen. Dieser Einbezug ist nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens erfolgt, ohne hinreichende Analyse der Tragweite und konkreten Folgen dieser Massnahmen und ohne Konsultation der betroffenen Kreise (Kantone, Strafverfolgungsbehörden usw.).

Während der Parlamentsdebatte wurde (insbesondere von der zuständigen Bundesrätin, aber auch von Mitgliedern des Parlamentes) klar unterstrichen, dass diese Massnahmen präzise auf die Raser zielen müssten, ohne generelle Kriminalisierung aller Autofahrer.

Nur einige Tage nach Inkrafttreten der Massnahmen gegen Raser hat die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz eine (teilweise drastische) Erhöhung der empfohlenen Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen empfohlen, die gewiss schwer sind, die Voraussetzungen der Definition des Raserdelikts jedoch nicht erfüllen. Mehrere Staatsanwaltschaften der Kantone sind dem gefolgt.

Dass ein bisher unbescholtener Autofahrer (ohne vorgängige Verurteilungen auf dem Gebiet des Strassenverkehrs), der zwar eine bedeutsame Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, deswegen von Gesetzes wegen zwingend mit einem Jahr Gefängnis (gegebenenfalls bedingt) und 24 Monaten Führerscheinentzug (immer "unbedingt") bestraft wird, und dies selbst ohne Verursachung eines Unfalls oder konkreter Gefährdung eines anderen, ist für die Öffentlichkeit unverständlich.

Es ist gerecht, die Autofahrer, die sich völlig unverantwortlich verhalten und andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährden, streng zu bestrafen, und dies selbst dann, wenn es zu keinem Unfall kommt. Der "mechanische" und übertriebene Charakter der Massnahmen gegen Raser führt jedoch zu unverhältnismässigen, um nicht zu sagen, schockierenden Ergebnissen, die in der Öffentlichkeit Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Massnahmenpakets "Via sicura" insgesamt und ganz allgemein an der Angemessenheit der Reaktionen des Staates auf Strassenverkehrsdelikte wecken.

Die vorliegende Initiative zielt darauf ab, das Raserdelikt und die vorgesehenen Höchststrafen beizubehalten, jedoch den Gerichten und Verwaltungsbehörden den notwendigen Spielraum zurückzugeben, um die Sanktion den konkreten Umständen des Delikts (geschaffenes Risiko) und dem Fehlverhalten des Urhebers anzupassen; dies durch:

1. Die Streichung der Strafuntergrenze (Art. 90 Abs. 3 SVG). Die Sanktion wäre daher mit jener für das Delikt gemäss Artikel 129 StGB (Gefährdung des Lebens) abgestimmt, das objektiv schwerer wiegt und mit einer Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

2. Die Streichung der automatischen Sanktion gemäss Artikel 90 Absatz 4 SVG, welcher die unwiderlegbare Vermutung aufstellt, dass die Voraussetzungen des Raserdelikts erfüllt sind, ohne es dem Richter zu erlauben, den konkreten Umständen und dem geschaffenen Risiko oder dem Willen des Urhebers angemessen Rechnung zu tragen (Bundesgerichtsurteil 1C_397/2014, Erwägung 2.4.1). Der Zweck von Absatz 4 sollte darauf beschränkt werden, eine Schwelle festzulegen, ab der eine "krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit" im Sinne von Absatz 3 vorliegt und dessen Anwendung erlaubt, falls die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit wird auch verhindert, dass diese Vermutung bei dringlichen Dienstfahrten (Blaulichtfahrten) zur Anwendung kommt.

3. Die Herabsetzung der Administrativmassnahme auf mindestens 6 Monate Führerausweisentzug (Art. 16c Abs. 2 Bst. abis SVG), d. h. auf das Doppelte der Mindestdauer, die für eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln vorgesehen ist.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 15.12.2015

Nationalrat wünscht mehr Spielraum bei Urteilen für Raser

(sda) Die Strafverfolgungsbehörden sollen bei der Verurteilung von Rasern im Strassenverkehr mehr Spielraum erhalten. Der Nationalrat will es ermöglichen, die Strafe besser den Umständen und dem tatsächlichen Fehlverhalten des Autofahrers anzupassen.

Die grosse Kammer gab am Dienstag einer parlamentarischen Initiative von Fabio Regazzi (CVP/TI) mit 113 zu 72 Stimmen Folge. Regazzi hatte argumentiert, dass Raser-Urteile vor allem "normale Autofahrer" beträfen, die für einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit "krass missachtet" hätten.

Beim Urteil habe keine Bedeutung, ob die Tat auf einer breiten Strasse bei strahlendem Wetter begangen worden und ob es zu einem Unfall mit Opfern gekommen sei, kritisierte Regazzi. Er forderte deshalb tiefere Mindeststrafen sowie Führerausweisentzüge von mindestens sechs Monaten statt wie heute von mindestens zwei Jahren.

Die Mehrheit der nationalrätlichen Verkehrskommission (KVF) wollte von der Initiative nichts wissen. Trotz aller Sorge um den Ermessensspielraum dürfe nicht vergessen werden, dass es um "sehr krasse Fälle von extremen Tempoexzessen" gehe, sagte Sprecher Beat Walti (FDP/ZH). Es falle schwer, sich solche Situationen ohne grosses Gefährdungspotenzial für Dritte vorzustellen.

Walti erinnerte daran, dass die mit "Via Sicura" 2012 eingeführte Raser-Strafnorm den Ausschlag gegeben habe für den Rückzug der Volksinitiative "Schutz vor Rasern". So kurz nach der Inkraftsetzung sollte das Rad der Zeit nicht wieder zurückgedreht werden, mahnte er.

Debatte im Ständerat, 08.06.2016

Ständerat will Raserstrafnorm unter die Lupe nehmen

(sda) Die drakonischen Strafen, die seit 2013 gegen Raser ausgesprochen werden, stossen auf Kritik. Der Ständerat will die Strafnormen aber nicht schon wieder ändern. Stattdessen beauftragt er den Bundesrat, die Wirksamkeit des Massnahmenpakets Via sicura zu überprüfen.

In diesem Rahmen waren die neuen Raser-Strafnormen eingeführt worden. Bei hohen Tempoüberschreitungen droht mindestens ein Jahr Gefängnis. Der Nationalrat möchte dies wieder ändern. Er hat im vergangenen Dezember einer parlamentarischen Initiative des Tessiner CVP-Nationalrats Fabio Regazzi zugestimmt.

Dieser verlangt mehr Ermessensspielraum für Richter. Nach Ansicht von Regazzi sind die Strafen zu "mechanisch", weil es keine Rolle spielt, ob tatsächlich jemand verletzt oder gefährdet wurde. Das degradiere die Richter zu Vollzugsbeamten und führe zu schockierenden Ergebnissen, sagte Beat Rieder (CVP/VS) am Mittwoch im Ständerat.

Treu und Glauben

Die Strafnorm sei erst seit drei Jahren in Kraft, es gebe noch zu wenige Erfahrungen damit, sagte Kommissionssprecher Olivier Français (FDP/VD). Philipp Müller (FDP/AG) erinnerte daran, dass die Raser-Initiative wegen der neuen Strafnormen zurückgezogen wurde. Es wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben, diese nun schon wieder aufzuweichen.

Ausserdem gälten nur massive Geschwindigkeitsüberschreitungen als Raserdelikte. Das seien keine Banalitäten, die einfach so passierten, sagte Müller. Der Ständerat sprach sich mit 20 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen Regazzis Initiative aus.

Erst mit 75 zum Arzt

Einer Initiative von Nationalrat Maximilian Reimann (SVP/AG) hingegen stimmte der Ständerat mit 22 zu 19 Stimmen zu. Diese verlangt, dass die Altersgrenze für die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer von 70 auf 75 Jahre heraufgesetzt wird.

Menschen in der Schweiz würden immer gesünder älter, argumentierte Werner Hösli (SVP/GL). Die geltende Altersgrenze sei vor rund 50 Jahren festgelegt worden, eine Erhöhung sei daher schon aus arithmetischen Gründen nötig.

Auch die Bedenken gegen die Raser-Strafnormen wischte der Ständerat nicht einfach vom Tisch. Er stimmte einem Postulat seiner Verkehrskommission zu, das den Bundesrat beauftragt, die Wirksamkeit von Via sicura zu untersuchen. Der Bundesrat will den Bericht in etwa einem Jahr vorlegen. Inzwischen werden bereits Unterschriften gesammelt für eine Initiative zur Anpassung der Raser-Strafnorm.