15.445 · Parlamentarische Initiative · 2015-06-17
Erledigt
Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Um die Mitglieder der eidgenössischen Räte zu entlasten, soll Artikel 3a des Parlamentsressourcengesetzes (PRG; SR 171.21) wie folgt geändert werden:
Art. 3a
Die Ratsmitglieder können einen persönlichen Mitarbeiter im Umfang von maximal 80 Prozent über den Bund anstellen. Die Anstellung und Personaladministration läuft über die Parlamentsdienste gemäss deren Richtlinien. Anstellungs-, Weisungs- und Entlassungskompetenz liegen beim Ratsmitglied. Der Bund stellt zudem eine Pauschale von 10 000 Franken für die Arbeitsinfrastruktur und Spesen des Mitarbeiters zur Verfügung.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Um die Mitglieder der eidgenössischen Räte zu entlasten, soll Artikel 3a des Parlamentsressourcengesetzes (PRG; SR 171.21) wie folgt geändert werden:
Art. 3a
Die Ratsmitglieder können einen persönlichen Mitarbeiter im Umfang von maximal 80 Prozent über den Bund anstellen. Die Anstellung und Personaladministration läuft über die Parlamentsdienste gemäss deren Richtlinien. Anstellungs-, Weisungs- und Entlassungskompetenz liegen beim Ratsmitglied. Der Bund stellt zudem eine Pauschale von 10 000 Franken für die Arbeitsinfrastruktur und Spesen des Mitarbeiters zur Verfügung.
Begründung
Die Parlamentsarbeit hat sich in den letzten Jahren stark verändert und ist umfangreicher und komplexer geworden. Dies betrifft nicht nur die eigentliche Parlamentsarbeit, sondern auch die Recherchearbeit im Umfeld sowie die Abdeckung der medialen Anforderungen und Bedürfnisse. Viele Parlamentsmitglieder sind stark überlastet und überfordert. Nicht wenige mussten in letzter Zeit wegen Überlastung eine Auszeit in Anspruch nehmen. Nicht selten bleiben die inhaltliche Arbeit und vor allem auch visionäre Ideen auf der Strecke. Es ist anzunehmen, dass sich diese Tendenz in den nächsten Jahren noch verstärkt. Hauptmanko sind derzeit die fehlenden personellen und zeitlichen Ressourcen, weshalb hier anzusetzen ist.
Es soll deshalb für jedes Parlamentsmitglied die Möglichkeit geschaffen werden, einen persönlichen Mitarbeiter oder eine persönliche Mitarbeiterin ihrer Wahl über den Bund mit maximal 80 Stellenprozenten anzustellen. Die Anstellungsbedingungen sollen sich dabei grundsätzlich nach dem Bundespersonalgesetz richten. Wobei klarzustellen ist, dass der Anstellungsentscheid, das arbeitsrechtliche Weisungsrecht und die Entlassungskompetenz (analog der Regelung persönlicher Mitarbeitender von Bundesrätinnen und Bundesräten) beim Parlamentsmitglied liegen. Für die notwendige Arbeitsinfrastruktur und Spesen des Mitarbeitenden soll der Bund pauschal 10 000 Franken pro Jahr zur Verfügung stellen (dies anstelle der heutigen 33 000 Franken).
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 01.03.2018
Nationalrat gegen persönliche Mitarbeiter für Parlamentsmitglieder
Die Mitglieder der eidgenössischen Räte sollen nicht auf Kosten des Bundes einen persönlichen Mitarbeiter anstellen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende parlamentarische Initiative mit 123 zu 61 Stimmen von Links abgelehnt.
Er folgte damit der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK). Damit ist das Anliegen vom Tisch. Zunächst hatte die SPK die Initiative von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) noch knapp angenommen. Danach hatte aber die Ständeratskommission Nein gesagt.
Die Mehrheit der SPK des Nationalrates änderte darauf die Meinung. Sie begründete dies mit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Ratsmitglieder. Beide SPK seien der Auffassung, dass eine grundsätzliche Überprüfung der Entschädigungen für Ratsmitglieder nicht angezeigt sei, sagte Matthias Jauslin (FDP/AG).
Nach dem Willen des Initianten sollen die Parlamentarier über den Bund maximal eine 80-Prozent-Stelle besetzen können. Für die Arbeitsinfrastruktur des Mitarbeitenden erhielten sie zudem eine Pauschale von 10'000 Franken.
Das System würde die heutige Jahrespauschale von 33'000 Franken für die Rätinnen und Räte ersetzen. Mitarbeitende für alle Parlamentsmitglieder würden damit unter dem Strich etwa zusätzliche 15 Millionen Franken kosten, sagte Aebischer.
Angelo Barrile (SP/ZH) doppelte nach, dass persönliche Mitarbeiter der Qualität der parlamentarischen Arbeit zugute kämen. Es könnten ja auch mehrere Ratsmitglieder eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter teilen.
In den Augen der Minderheit könnten die Ratsmitglieder mit Mitarbeitern weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sich auf das Politische konzentrieren und Administratives den Mitarbeitenden überlassen.