16.460 · Parlamentarische Initiative · 2016-09-21
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 11.10.2019
Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder soll abgeschafft werden
In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative unterbreitet die Kommission dem Rat mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Vorlage für die Abschaffung der an Mitglieder der Bundesversammlung ausgerichteten Überbrückungshilfe (16.460 n pa. iv. Rickli Natalie. Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder). Diese Überbrückungshilfe wurde bisher an Ratsmitglieder ausbezahlt, wenn sie nach Ausscheiden aus dem Parlament keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen konnten oder wenn sie bedürftig waren. Die Kommission erachtet die Notwendigkeit für diese Überbrückungshilfe als nicht mehr gegeben, da nicht wieder gewählte Ratsmitglieder Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen können. Eine Minderheit schlägt vor, die Überbrückungshilfe für abgewählte Ratsmitglieder beizubehalten, da sich diese anders als nichtwiederkandidierende Ratsmitglieder nicht auf eine Tätigkeit nach der Parlamentsarbeit vorbereiten konnten. Eine weitere Minderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 8a des Parlamentsressourcengesetzes (PRG) ist aufzuheben.
Begründung
Die Überbrückungshilfe wurde 2003 eingeführt. Seit 2004 wurden insgesamt 820 000 Franken an 22 ehemalige Parlamentarier ausbezahlt. Alleine für das Jahr 2016 sind dafür 170 000 Franken budgetiert.
Diese Überbrückungshilfe wird - auf Antrag - ausbezahlt, obwohl die Parlamentarier die gleichen Möglichkeiten haben, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen wie "normale" Arbeitnehmer. Dies kommt einer Besserstellung der Parlamentarier gleich, auch weil sie in dieser Zeit nicht den Pflichten von ALV-Bezügern bezüglich Stellensuche nachkommen müssen.
Die Überbrückungshilfe kann gemäss Artikel 8a PRG sogar im Falle von "Bedürftigkeit" beantragt werden, was angesichts der Höhe der Entschädigungen doch sehr fragwürdig ist.
Kurz vor der Einführung dieser Überbrückungshilfe wurden im Jahr 2001 die Taggelder von 300 Franken auf 400 Franken erhöht (heute sind es bereits 440 Franken). Schon in den Achtzigerjahren wurden zudem Jahresentschädigungen sowie ein Vorsorgeersatz eingeführt. Bis heute sind alle Entschädigungen und Spesen nochmals deutlich angestiegen. Dies ist eine ungute Entwicklung für das Milizsystem: Viele Parlamentarier üben keinen Beruf mehr aus, einzelne haben gar nie einen ausgeübt.
Parlamentarier müssen nach einer allfälligen Abwahl in der Lage sein, ihre berufliche Tätigkeit weiterzuführen bzw. eine auszuüben. Sollten sie keine Stelle finden, sollen sie sich, wie normale Arbeitnehmer auch, beim RAV melden.
Die Verwaltungsdelegation hat im Juni 2016 beschlossen, die Bezüge der Ratsmitglieder unter die Lupe zu nehmen. Nicht angesprochen wurde dabei die Auflösung der Überbrückungshilfe, weshalb ich diese Forderung per parlamentarische Initiative einreiche.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 09.12.2019
Nationalrat kürzt Überbrückungshilfe für ehemalige Ratsmitglieder
Nur noch abgewählte und bedürftige Parlamentsmitglieder sollen künftig finanzielle Überbrückungshilfe erhalten, und dies höchstens noch sechs Monate lang. Das hat der Nationalrat entschieden.
Der Nationalrat ging damit weniger weit als die Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) beantragt hatte, und hiess die Vorlage mit 97 zu 87 Stimmen gut. Angestossen hatte die Neuerung die frühere Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH). Sie und die Mehrheit hatten die Abschaffung der Überbrückungshilfe verlangt.
Besserstellung gegenüber Arbeitslosen
Bedingung für eine Überbrückungshilfe ist heute, dass die Parlamentarier bei ihrem Ausscheiden noch nicht 65 Jahre alt sind, keinen gleichwertigen Ersatz für ihr Ratseinkommen vorweisen können oder bedürftig sind. Ob die Parlamentarier selber zurücktreten oder abgewählt werden, spielt keine Rolle.
Rickli und die Mehrheit fanden, dass die Überbrückungshilfe eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitslosen bedeute. Die Bezüger müssten während der Bezugszeit im Gegensatz zu Arbeitslosen zudem keine Bemühungen für eine Stellensuche nachweisen. Es brauche neben der Arbeitslosenversicherung keine zusätzliche Kasse.
Nach einer Abwahl müssten Parlamentarier und Parlamentarierinnen in der Lage sein, ihre berufliche Tätigkeit weiterzuführen respektive eine Erwerbsarbeit anzunehmen, hatten Rickli und die Mehrheit argumentiert. SPK-Sprecher Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) riet den jüngeren Ratskolleginnen und -kollegen, entsprechend vorzusorgen.
"Sofortige Entlassung"
Eine Minderheit hätte nicht auf die Vorlage eintreten wollen, unterlag aber mit 98 zu 84 Stimmen. Angelo Barrile (SP/ZH) erinnerte an den Wahlsonntag: "Eine Nicht-Wiederwahl entspricht einer sofortigen Entlassung." Und wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen freiwillig gehe, sei im Arbeitsmarkt nicht vermittelbar.
Im Ständerat werde die vollständige Abschaffung der Überbrückungshilfe keine Mehrheit finden, warnte Barrile. Der Rat folgte denn auch einer Minderheit von SP, CVP, Grünen und GLP. Sie hatte eine reduzierte Überbrückungshilfe unter verschärften Voraussetzungen beantragt, bei Bedürftigkeit und nach einer Abwahl.
Wer freiwillig gehe könne den Berufseinstieg im Voraus planen, sagte Sprecherin Marianne Streiff (EVP/BE). Bezogen werden können sollte die Hilfe höchstens in den ersten sechs Monaten nach der Nicht-Wiederwahl und nur, wenn gleichzeitig keine Gelder der Arbeitslosenversicherung bezogen werden. Die Minderheit setzte sich mit 107 zu 77 Stimmen durch.
Heute wird die Überbrückungshilfe bis zu zwei Jahre lang ausbezahlt. Die Hilfe entspricht der einfachen maximalen AHV-Rente - derzeit 2370 Franken pro Monat. An dieser Obergrenze änderte der Nationalrat nichts.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 03.06.2020
Überbrückungshilfe für ehemalige Parlamentsmitglieder soll bleiben
Nicht bestätigte und zurückgetretene Parlamentsmitglieder sollen weiterhin eine Überbrückungshilfe beantragen können. Der Ständerat sieht keinen Grund, daran etwas zu ändern.
Mit 31 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte er es am Mittwoch ab, auf einen Gesetzesentwurf des Nationalrats einzutreten, welcher diese Leistung abschaffen wollte.
Der Entwurf ging bereits dem Nationalrat zu weit. In der Wintersession sprach er sich dafür aus, die Überbrückungshilfe nicht abzuschaffen, sondern lediglich den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Demnach sollen nur noch nicht wiedergewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine solche Hilfe beantragen können. Diese soll zudem nur für sechs Monate statt für zwei Jahre geleistet werden.
Der Ständerat will aber auch davon nichts wissen. Die vorberatende Kommission wies auf die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Parlamentsmandat hin. Es sei nicht allen Ratsmitgliedern möglich, neben der parlamentarischen Tätigkeit ein Einkommen zu erzielen, das nach einem plötzlichen Wegfall der Entschädigung für die Ratstätigkeit ein genügendes Auskommen sichere, sagte Kommissionssprecher Thomas Hefti (FDP/GL).
Sechs aktuelle Fälle
Thomas Minder (parteilos/SH) setzte sich vergeblich für die Vorlage ein. Er argumentierte, dass die Überbrückungshilfe eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitslosen darstelle. Es liege in der Verantwortung der Parlamentsmitglieder, rechtzeitig vorzusorgen.
Die Überbrückungshilfe können ehemalige Ratsmitglieder unter 65 Jahren in Anspruch nehmen, wenn sie nach Ausscheiden aus dem Parlament keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen können oder bedürftig sind. Zwischen 2004 und 2019 wurde die Überbrückungshilfe von maximal 2370 Franken pro Monat an 28 Personen ausgerichtet, wie Hefti ausführte. Dabei wurden rund 950'000 Franken ausbezahlt. In diesem Jahr kämen etwa 130'000 Franken für sechs nicht wiedergewählte ehemalige Ratsmitglieder dazu.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 25.09.2020
Überbrückungshilfe für ehemalige Parlamentsmitglieder bleibt
Nicht bestätigte und zurückgetretene Parlamentsmitglieder können weiterhin eine Überbrückungshilfe beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Parlament sieht keinen Grund, daran etwas zu ändern.
Nach dem Ständerat ist am Freitag auch der Nationalrat nicht auf eine Vorlage eingetreten, welche die Überbrückungshilfe abschaffen wollte. Der Entscheid fiel mit 106 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Das Geschäft ist damit erledigt.
In seiner ersten Beratung in der Wintersession war die grosse Kammer noch auf den Entwurf eingetreten. Sie sprach sich aber dafür aus, die Überbrückungshilfe nicht abzuschaffen, sondern lediglich den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Demnach sollten nur noch nicht wiedergewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine solche Hilfe beantragen können. Diese sollte zudem nur für sechs Monate statt für zwei Jahre geleistet werden.
SVP kritisiert "Sonderrechte"
Die SVP-Fraktion wollte diesen Entscheid bestätigen und setzte sich weiterhin für eine Einschränkung der Überbrückungshilfe ein. Gregor Rutz (ZH) kritisierte, dass Parlamentsmitglieder gegenüber den "Bürgern auf der Strasse" privilegiert würden. "Diese Sonderrechte können Sie niemandem erklären." Es liege in der Verantwortung der Parlamentsmitglieder, rechtzeitig vorzusorgen.
Schliesslich setzte sich eine Allianz von SP, Grünen, GLP und FDP durch. Sie wies wie die grosse Mehrheit des Ständerats auf die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Parlamentsmandat hin. Es sei nicht allen Ratsmitgliedern möglich, neben der parlamentarischen Tätigkeit ein Einkommen zu erzielen, das nach einem plötzlichen Wegfall der Entschädigung für die Ratstätigkeit ein genügendes Auskommen sichere.