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16.5275 · Fragestunde. Frage · 2016-06-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Asylgesetz sieht Folgendes vor: "Keine Flüchtlinge sind Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden" (Art. 3 Abs. 3 erster Satz des Asylgesetzes).

Wird diese Bestimmung konsequent auf die Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Eritrea angewendet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

Wird das Asylgesetz konsequent auf Eritreerinnen und Eritreer angewendet? | Lexipedia | Lexipedia