16.5341 · Fragestunde. Frage · 2016-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Schweizer Stromproduzenten haben "gefangenen" Konsumenten und kleinen Firmen über Jahre hinweg zu hohe Strompreise verrechnet, um Verluste bei ihren Atom- und Wasserkraftwerken auszugleichen. Das Bundesgerichtsurteil vom 20. Juli 2016 (2C_681/2015, 2C_682/2015) setzt dieser Praxis ein Ende.
- Welche Unternehmen und wie viele Konsumenten sind betroffen?
- Wann werden die Konsumentinnen und Konsumenten informiert, wie viel Geld sie zurückerhalten?
- Wie wird das Rückvergütungsverfahren abgewickelt?
- Ist die Elcom zuständig?