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Verschwinden von unbegleiteten Minderjährigen. Für das Wohl der Kinder den Kampf gegen dieses besorgniserregende Phänomen aufnehmen

17.3217 · Motion · 2017-03-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um im übergeordneten Interesse dieser Kinder gegen das Verschwinden von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) vorzugehen. Dazu zählt insbesondere:

1. das Sicherstellen, dass die Kantone sofort ein Suchverfahren einleiten, wenn ein Kind verschwindet;

2. die Harmonisierung der Betreuung von UMA in den Kantonen, um überall in der Schweiz eine angemessene gesetzliche Vertretung, Unterbringung, Betreuung und Begleitung zu gewährleisten;

3. das Informieren der UMA in den ersten Tagen nach ihrer Aufnahme über die Betreuungsmodalitäten und die Risiken, denen sie infolge ihres Verschwindens ausgesetzt wären;

4. das Erstellen einer zentralisierten Datenbank, in der insbesondere die Empfangs- und Schutzmassnahmen für jedes Kind festgehalten werden und mit der die Entwicklungen im Asylverfahren nachverfolgt werden können, damit eine Identifizierung gefährdeter Kinder möglich ist und beim Verschwinden eines Kindes schnell und koordiniert gehandelt werden kann;

5. das Verfassen von Richtlinien für die Kantone über die im Verschwindensfall zu ergreifenden Massnahmen.

Begründung

Im Jahr 2015 sind 86 UMA verschwunden. Diese Zahl ist jedoch ein Mindestwert, da immer mehr UMA in der Schweiz keinen Asylantrag stellen. Wenn sie verschwinden, ist das Risiko der Verschlechterung ihres physischen und psychischen Gesundheitszustandes für diese Kinder besonders gross, und sie laufen Gefahr, Opfer von Menschenhandel, Prostitution oder anderen Arten der Ausbeutung zu werden, ganz zu schweigen von den schwerwiegenden Konsequenzen des Schulabbruchs. Im besten Fall finden die Kinder ein Familienmitglied, das ihnen die nötige Hilfe bieten kann.

Die Schweiz hat gegenüber allen Kindern eine Verpflichtung und muss gemäss den Anforderungen der Bundesverfassung und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ihre Entwicklung fördern. Dennoch lässt die Reaktion der Behörden auf das Verschwinden von UMA zu wünschen übrig: Suchmeldungen werden nicht systematisch verbreitet, manchmal werden nur Mitteilungen an die betreffenden Institutionen und an die Kantonspolizei geschickt. Der Bundesrat muss Massnahmen ergreifen, um diese Lücken zu schliessen, wie es auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren empfiehlt. Die Suchverfahren nach UMA sollten genauso ablaufen wie die Suchverfahren nach jedem anderen Kind in der Schweiz. Den illegal in der Schweiz befindlichen UMA müsste vonseiten der Behörden dieselbe Aufmerksamkeit zukommen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Stellen des Bundes und der Kantone, die sich um unbegleitete Minderjährige kümmern, nehmen ihre Schutzpflicht gemäss dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes wahr.

Wenn unbegleitete Minderjährige an der Grenze um Asyl nachsuchen, werden sie sogleich in ein Empfangs- und Verfahrenszentrum gebracht, wo sie registriert und rasch einem Kanton zugewiesen werden. Stellen Minderjährige kein Asylgesuch, werden sie gemäss Rückübernahmeabkommen den Behörden des Nachbarlands übergeben. Die Modalitäten der Überstellung sind dem Alter dieser Personen angepasst. Der Bundesrat hält fest, dass nur für Minderjährige, die hier registriert sind und sich somit rechtmässig in der Schweiz aufhalten, besondere Schutzmassnahmen und Suchverfahren eingeleitet werden können. Diese Massnahmen fallen in die Zuständigkeit der Kantone.

Unbegleitete Minderjährige werden während ihres Aufenthalts in einem Zentrum des Bundes auf die Problematik des Menschenhandels aufmerksam gemacht. Sie erhalten eine besondere Betreuung und werden so rasch wie möglich einem Kanton zugewiesen. Das Verschwinden von unbegleiteten Minderjährigen, die sich noch im Zentrum des Bundes aufhalten, wird dem zuständigen Kanton gemeldet, damit er die nötigen Massnahmen ergreift. Für unbegleitete Minderjährige, die einem Kanton zugewiesen wurden, gelten besondere Schutzmassnahmen, für deren Umsetzung der betreffende Kanton zuständig ist. Dazu gehören insbesondere eine altersgerechte Unterbringung, eine professionelle Betreuung und ein Beistand. Ausserdem hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren im Mai 2016 Empfehlungen zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich herausgegeben, um die Bedingungen der Aufnahme und Unterbringung, die ausschliesslich in die Zuständigkeit der Kantone fallen, auf kantonaler Ebene zu harmonisieren. Das Gleiche gilt für die Massnahmen, die beim Verschwinden von Minderjährigen zu ergreifen sind. Die zuständigen kantonalen Behörden entscheiden in jedem Fall individuell über angemessene Massnahmen, beispielsweise die Verbreitung einer Suchmeldung.

Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Kantone und der interkantonalen Konferenzen zur Bekämpfung der Gefahren, denen unbegleitete Minderjährige während ihres Aufenthalts in der Schweiz ausgesetzt sein könnten. Nach Ansicht des Bundesrates decken die vom Bund und von den Kantonen ergriffenen Massnahmen die Forderungen der Motion ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.