Eisenbahnstrecke Lausanne–Bern. Freiburg darf nicht mehr das schwache Glied der wichtigsten Eisenbahnachse des Landes sein
17.3224 · Interpellation · 2017-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Mit Bahn 2000 war eine bedeutende Verbesserung der Trasse Freiburg-Lausanne geplant, dank der die Züge mit 200 Stundenkilometern fahren können sollten, wie zwischen Bern und Zürich. Diese unerlässlichen Arbeiten wurden jedoch nicht durchgeführt, damit für den Abschluss von Arbeiten in der Deutschschweiz genügend finanzielle Mittel zur Verfügung standen (Bern-Zürich, Alpentransversalen, Bahnhof Zürich usw.). Diese Situation ist inakzeptabel.
Im März 1993 hatte der Freiburger Staatsrat in einem Brief an den Departementsvorsteher des damaligen Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation betont, dass die Infragestellung der geplanten Arbeiten auf der Strecke Lausanne-Bern die Zukunft der Achse, die das wichtigste Bindeglied zwischen der deutschen und der französischen Schweiz darstellt, schwer beeinträchtigen und den nationalen Zusammenhalt stark gefährden würde. Der Staatsrat fügte hinzu, dass die Einführung von Zügen mit Neigetechnik (mit Umstieg in Bern) ein grosser politischer Fehler wäre. Zudem wies er darauf hin, dass durch den Verzicht auf die vorgesehenen Arbeiten eine Haupteisenbahnachse mit zwei Geschwindigkeitsprofilen geschaffen würde, die den zwei grössten Sprach- und Kulturregionen des Landes entsprächen.
Mehr als zwanzig Jahre später sind diese Bemerkungen immer noch aktuell. Die Freiburger Bevölkerung hat ihrer Unterstützung für die Umsetzung des ganzen Projekts oder von Teilen davon mit einer von 1147 Personen unterzeichneten Petition Ausdruck verliehen.
Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Ist das Wako-System, das die SBB anstelle der Investitionen in die Streckenbegradigung vorschlagen, im Verhältnis zu den daraus entstehenden Vorteilen nicht zu teuer?
2. Wie zuverlässig ist das Wako-System bei schwierigen Witterungsverhältnissen? Wieso wird es nicht in der Deutschschweiz verwendet?
3. Ist es sinnvoll, in die Trasse aus dem 19. Jahrhundert solche Summen zu investieren, ohne ihre Schwachstellen auszubessern?
4. Für die Umsetzung des Projekts Bahn 2000 wurde Gelände freigehalten. Wie kann gerechtfertigt werden, dass diese Flächen immer noch freigehalten werden, obwohl das Projekt seit zwanzig Jahren nicht vorangeschritten ist?
5. Wie kann aus Sicht der Unternehmensstrategie der SBB erklärt werden, dass eine Schwachstelle der wichtigsten Eisenbahnachse des Landes nicht behoben wird?
6. Angesichts der grossen Bedeutung des Streckenabschnitts zwischen Freiburg und Lausanne: Ist der Bundesrat bereit, die Hauptabschnitte des Projekts Bahn 2000 an die heutigen Anforderungen anzupassen (Chénens-Villars-sur-Glâne und Romont-Villaz-St-Pierre)?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Entscheid für den Einsatz von Doppelstockzügen mit Wankkompensation (Wako) im Step-Ausbauschritt 2025 für die Bahninfrastruktur (Step AS 2025) beruhte auf makroökonomischen Überlegungen. Beim Vergleich der Varianten erreichte das Wako-System das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis im Hinblick auf das Ziel, die Reisezeit zwischen Bern und Lausanne auf 61 Minuten zu verkürzen. Diese Schlussfolgerung wird durch eine Umsetzungsstudie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL) bestätigt.
2. Gemäss SBB ist das Wako-System unabhängig von den Witterungsverhältnissen zuverlässig. Die mit dem Wako-System ausgerüsteten Züge sollen auch in der Deutschschweiz eingesetzt werden und auf der West-Ost-Achse zwischen Genf und St. Gallen verkehren.
3. Im Hinblick auf die für den Zeithorizont bis 2030/35 festgelegten Ziele wird mit dem Einsatz des Wako-Systems zur Modernisierung der Bahnlinie Bern-Lausanne das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht. Laut der obenerwähnten Studie der ETHL, die verschiedene alternative und ergänzende Optionen für die Wako-Ertüchtigung der Strecke prüfte, kostet die Senkung der Reisezeit zwischen Bern und Lausanne auf 61 Minuten mit dem Einsatz des Wako-Systems halb so viel wie der Bau einer neuen Trasse.
4. In Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe g des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur (BBl 2014 4109) wird der Bundesrat mit der Durchführung von vorbereitenden Planungsarbeiten für die Strecke Bern-Lausanne beauftragt. Aus diesem Grund ist der Streckenabschnitt Freiburg-Lausanne des Projekts Bahn 2000 nach wie vor im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, enthalten. Die im Jahr 2016 bei der ETHL in Auftrag gegebene Studie, mit der verschiedene alternative und ergänzende Optionen für die Wako-Ertüchtigung der Strecke geprüft werden sollten, hat die Zweckmässigkeit der neuen Trassen zwischen Lausanne und Freiburg auf lange Sicht bestätigt. Deshalb ist es sinnvoll, die mit dem Projekt Bahn 2000 freigehaltenen Flächen im Hinblick auf einen künftigen Ausbau der Linie zu behalten.
5. Die Strategie der SBB beruht auf den in den Ziffern 1 und 3 genannten wirtschaftlichen Überlegungen.
6. Nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe g des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur wird der Bundesrat die für den Ausbau der Strecke Bern-Lausanne erforderlichen Studien im Rahmen des nächsten Ausbauschritts der Bahninfrastruktur veranlassen, falls das Parlament diesen Ausbau im nächsten Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2030/35 bestätigt.
Antwort des Bundesrates.