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17.3229 · Interpellation · 2017-03-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die öffentliche Arbeitsvermittlung (RAV) steht seit einiger Zeit unter erhöhtem Druck, vermehrt Dienstleistungen für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge anzubieten bzw. diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies kann zu einer Überforderung der RAV führen. Die RAV ist heute schon mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, die aktuell rund 200 000 gemeldeten Stellensuchenden rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Problematisch ist zu diesem Thema: Bislang fehlen sorgfältige und repräsentative Erhebungen zu den vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen in der Schweiz, insbesondere hinsichtlich Ausbildung, beruflicher Qualifikation, Kompetenz, Sprachfähigkeit usw. In unseren Nachbarländern Deutschland und Österreich ist dies übrigens selbstverständlich.

1. Über welche genauen Sprachfähigkeiten, Sprachkenntnisse und Fertigkeiten verfügen die vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge in der Schweiz?

2. Wie viele sprechen eine unserer Landessprachen, und wie viele verstehen unsere Dialekte?

3. Über welche Ausbildung und über welche beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen verfügen diese?

Stellungnahme des Bundesrates

Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge sind Teil des Inländerpotenzials und sollen so rasch wie möglich in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Am 16. Dezember 2016 hat das Parlament die Vorlage "Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen in den Freizügigkeitsabkommen" (16.027) verabschiedet. Diese Vorlage sieht vor, dass die kantonalen Sozialhilfebehörden stellenlose vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden (neuer Art. 53 Abs. 6 des Ausländergesetzes). Durch die engere Zusammenarbeit zwischen den Sozialhilfe- und den Arbeitsmarktbehörden soll diese Zielgruppe rascher und nachhaltiger in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

Im Rahmen der Umsetzung der genannten Gesetzesvorlage wird das Staatssekretariat für Migration prüfen, ob und wie durch eine systematische Erhebung des Qualifikationsprofils die berufliche Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann.

Die Kantone führen bereits heute in der Regel Potenzialabklärungen zur Erfassung des Qualifikationsprofils von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen durch. Diese dienen als Grundlage zur Festlegung eines individualisierten Integrationsplans. Zurzeit sind keine Daten zum Qualifikationsprofil von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen zentral abrufbar.

Im Bericht des Bundesrates zur Beantwortung des Postulates Tornare 14.3523, "Integration von Migrantinnen und Migranten in den schweizerischen Arbeitsmarkt", vom 19. Juni 2014 sind die Ergebnisse einer Stichprobenerhebung zum Qualifikationsprofil von Personen aus dem Asylbereich enthalten. Die Erhebung kommt zum Schluss, dass rund 70 Prozent der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge über das Potenzial verfügen, sich längerfristig in den Schweizer Arbeitsmarkt zu integrieren.

Antwort des Bundesrates.