17.3258 · Motion · 2017-03-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die SBB zu verpflichten, die Schliessung der 52 SBB-Drittverkaufsstellen aus zeitlichen Gründen bis 2020 auszusetzen. Damit bleibt genügend Zeit, die Strukturanpassungen mit möglichen Alternativen und Weiterführungen der SBB-Drittverkaufsstellen mit Unterstützung von weiteren Partnern der öffentlichen und privaten Hand aufzugleisen. In der kurzen Frist bis Ende 2017 lässt sich für potenzielle Partner sowie die betroffenen Kundinnen und Kunden keine technische Lösung realisieren, die allen Bedürfnissen gerecht wird. Für ein Moratorium spricht auch, dass die SBB einzelnen SBB-Drittverkaufsstellen bereits Entschädigungsangebote gemacht haben, die einen Bruchteil der heutigen Abgeltung ausmachen.
Begründung
Die SBB haben im September 2016 angekündigt, dass sie den bedienten Verkauf stark reduzieren wollen. Bei den betroffenen Gemeinden, Kantonen und der Bevölkerung hat die vorgesehene flächendeckende Schliessung der 52 SBB-Drittverkaufsstellen per 1. Januar 2018 völliges Unverständnis ausgelöst. Die SBB-Drittverkaufsstellen werden von verschiedenen Partnern wie Migrolino- und Avec-Shops, Poststellen und von Privaten im Sinne des "Agenturmodells" geführt. Die daraufhin erfolgten politischen Vorstösse auf Kantons- und Bundesebene sind von den SBB mit Hinweis auf die operative Verantwortung der SBB vertröstet worden. Die SBB-Verantwortlichen sind nicht bereit, ihr Vorhaben und damit ihr deutliches Signal beim Service-Public-Abbau in ländlichen Gebieten entgegen der Verbesserung in urbanen Gebieten nochmals zu überdenken. Genau das Gegenteil dessen wird angestrebt, wofür sich viele Bürgerinnen und Bürger bei der Service-public-Abstimmung engagiert ausgesprochen haben.
Eine lancierte Petition hat innert kurzer Frist eine ansehnliche Zahl von über 30 000 Unterschriften zusammengebracht. Die Unterzeichner sprechen sich dagegen aus, dass die SBB mit dem Abbau der 52 SBB-Drittverkaufsstellen rund ein Viertel aller bedienten SBB-Drittverkaufsstellen in der Schweiz schliessen. Besonders stark betroffen vom SBB-Entscheid ist die Ostschweiz, welche mit Verkaufsstellenschliessungen grössere Bahnhöfe mit aktuell stolzen Umsätzen vom bedienten Verkauf völlig abhängt. Die Einsparung von 5 Millionen Franken durch die Schliessung der 52 bedienten SBB-Drittverkaufsstellen wird nicht detailliert aufgezeigt. Zudem werden die Kosten für die Verbesserung der Verkaufsstellen in den Städten und die damit verbundenen Investitionen nicht transparent erwähnt.
Die Aussage der SBB, dass der Trend zum Billettkauf über elektronische Vertriebskanäle laufend zunehme, ist wohl richtig. Doch der Zeitpunkt ist absolut verfrüht, da die verkaufsfördernden und kundenfreundlichen Drittverkaufsstellen bereits Ende kommenden Jahres ihre Türe schliessen müssten. Das Sparvorhaben der SBB ist im falschen Zeitpunkt ein falsches Signal und ein Leistungsabbau mit Verletzung der Grundversorgungsprinzipien, zu denen ein funktionierendes und bezahlbares System gehört.
Es muss sichergestellt werden, dass in Zukunft der Ticket-Bezug weiterhin für alle Menschen - auch für ältere und für Menschen mit einem Handicap - einfach und berechenbar möglich ist, auch an den betroffenen Halteorten der SBB-Drittverkaufsstellen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Als Eigentümer gibt der Bundesrat den SBB für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele vor. Er erwartet von den SBB, dass sie ihre Dienstleistungen unter Berücksichtigung der sich wandelnden Kundenanforderungen weiterentwickeln.
Der Entscheid der SBB, den Billettverkauf durch Dritte einzustellen, fällt in die operative Tätigkeit des Unternehmens, auf welche der Bundesrat grundsätzlich keinen Einfluss nimmt.
Im Rahmen der vom Bundesrat im April 2016 verabschiedeten Strategie Digitale Schweiz und gestützt auf den Bericht des Bundesrates über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft (Massnahme 3: Dienstleistungsübergreifende Transportketten) vom Januar 2017 wird geprüft, ob der Zugang zu den Vertriebssystemen des öffentlichen Verkehrs geöffnet werden soll, damit Dritte ohne Zustimmung eines Transportunternehmens Billette verkaufen dürfen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion Büchler Jakob 16.3866, "Schliessung von SBB-Ticketstellen auf dem Land", vom 30. September 2016 ausführlich zu dieser Thematik Stellung genommen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.