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17.3272 · Motion · 2017-04-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die massgebenden Gesetzesgrundlagen über eine Reduktion der Regulierung so zu vereinfachen, dass in der Lebensmittelindustrie die Lebensmittelverluste reduziert werden können.

Begründung

Laut der Studie "Organische Verluste aus der Lebensmittelindustrie in der Schweiz" (ZHAW/Bafu) werden in der schweizerischen Lebensmittelindustrie jährlich rund 2,3 Millionen Tonnen Lebensmittel sowie Halbfabrikate produziert. Dabei fällt über alle Branchen betrachtet ein vermeidbarer Verlust von gut 0,35 Millionen Tonnen pro Jahr an.

Es ist zu vermuten, dass vermeidbare Verluste auch deshalb entstehen, weil gesetzliche Auflagen dies erforderlich machen bzw. dazu führen. Zudem ist teilweise die Weiterverwertung von Lebensmittelabfällen (beispielsweise im Bereich Tierfütterung) eingeschränkt.

Der Bundesrat soll deshalb die bestehenden Gesetzesregulierungen (Gesetz, Verordnung, Weisungen) vereinfachen, reduzieren und abbauen, sodass die Verluste gesenkt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Problematik der Nahrungsmittelverluste bewusst. Sie wurde denn auch im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft 2013 angegangen. Wie aus dem vom Bundesrat am 20. April 2016 verabschiedeten Bericht "Grüne Wirtschaft - Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz" hervorgeht, hat die im Rahmen des Aktionsplans durchgeführte Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. betreffend die Angaben zur Haltbarkeit von Lebensmitteln und die Verfütterung von Speiseresten) ergeben, dass kein regulatorischer Anpassungsbedarf besteht, um Food Waste zu verringern. Zugleich geht aus dem Bericht hervor, dass vorab die Sensibilisierung der Bevölkerung grosses Potential zur Reduktion von Lebensmittelverlusten hat.

Gemäss der in der Motion zitierten Studie vom Oktober 2016 liegt die Hauptursache der vermeidbaren Lebensmittelverluste im fehlenden Absatzmarkt bzw. in der Produktionstechnik. Diese Erkenntnisse bekräftigen die Haltung des Bundesrates, dass zur Verringerung von Lebensmittelverlusten kein regulatorischer Anpassungsbedarf besteht.

Diese Einschätzung gilt auch für das am 1. Mai 2017 in Kraft getretene neue Lebensmittelrecht: Eine Deregulierungsmöglichkeit bestünde einzig in einer Lockerung der Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit (z. B. die Zulassung der Verarbeitung von Ausgangsprodukten mit Höchstwertüberschreitungen). Dies würde indes den Gesundheitsschutz der Bevölkerung erheblich verschlechtern. Dadurch entstünde zudem eine Differenz zum EU-Recht. Dies wiederum würde Importe von in der EU nicht konformen Lebensmitteln (z. B. bei zu hohen Pflanzenschutzmittelrückständen) in die Schweiz ermöglichen. Auch eine Deregulierung der Datierungsvorschriften zöge eine gefährliche Lücke im Gesundheitsschutz nach sich, bezweckt doch das Verbrauchsdatum, dass die Konsumentinnen und Konsumenten keine verdorbenen und damit gesundheitsgefährdende Lebensmittel konsumieren. Ohne Mindesthaltbarkeitsdatum könnten die Konsumentinnen und Konsumenten über die Qualität der Lebensmittel getäuscht werden. Im Übrigen bestimmen die Hersteller die konkrete Haltbarkeitsdauer.

Als Massnahme gegen Lebensmittelverluste hat der Bund bisher einerseits die Konsumentinnen und Konsumenten informiert, wie sie Lebensmittelverluste verhindern können. Anderseits hat er die Lebensmittelindustrie bei der Umsetzung des Lebensmittelrechts unterstützt und zusammen mit ihr u. a. Empfehlungen zur Umsetzung der Datierungsvorgaben entwickelt. Weiter wurde mit den betroffenen Kreisen ein Leitfaden zur Weitergabe von Nahrungsmitteln an Hilfsorganisationen erarbeitet.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.