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17.3281 · Postulat · 2017-05-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht den Fall Jürg Jegge und weitere Missbräuche von Pädokriminellen und entsprechende Vorfälle in Institutionen (Schulen, Kirchen, Heime, Vereine usw.) während der Sechziger- bis Achtzigerjahre im Lichte der Reformpädagogik aufzuarbeiten.

Begründung

Der sexuelle Missbrauch von verschiedenen Jungen durch Jürg Jegge wurde nur dank eines Opfers publik, das ein Buch über die Übergriffe verfasst hat. Vorher wurde Jegge als Reformpädagoge und "Lehrer der Nation" gefeiert. Er gibt die Missbräuche zu, redet diese aber schön und zeigt keine Reue.

Dass Jegge nicht der einzige Pädagoge war, der so dachte, sagte er in einem Interview mit dem "Landboten" am 8. April 2017: "Wir waren der Meinung, dass man Kinder gleich behandeln soll wie Erwachsene. Und zwar auf der ganzen Linie." Auf die Frage des Journalisten, ob er damals das Gefühl gehabt habe, seine "Therapien", die sexuelle Kontakte mit Minderjährigen beinhalteten, seien ein revolutionärer Akt, antwortete er: "Das kann man so sagen. Es ging um die Selbstbefreiung, darum, dass sexuelle Befreiung zu einer Gesamtbefreiung beitragen kann. Das wurde alles so diskutiert und teilweise auch so gemacht ..."

Diese Aussagen zeigen, wie wichtig es ist, nicht nur den Fall Jegge, sondern die Geschehnisse der damaligen Zeit und die Auswirkungen der Reformpädagogik zu untersuchen, so wie dies beispielsweise in Deutschland getan wurde. Erziehungswissenschaftler Jürgen Oelkers, der die Missbräuche der deutschen Reformpädagogen aufgearbeitet hat, bringt es auf den Punkt: "Aus heutiger Sicht fragt man sich, wie jemals die Rechtsnorm des Kinderschutzes angetastet werden konnte. Die Geschichte der Voraussetzungen und Folgen muss auch in der Schweiz dringend aufgearbeitet werden." ("Tages-Anzeiger", 22. April 2017)

Die meisten Opfer hatten damals weder Unterstützung noch die Möglichkeit bzw. die Kraft, sich zu wehren. Mit einer Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels soll auch für sie klarwerden, dass sexuelle Übergriffe an Kindern zu keiner Zeit zu rechtfertigen und falsch waren, auch wenn die Täter aufgrund der Verjährungsfristen zum grössten Teil strafrechtlich nicht mehr belangt werden können. Jürg Jegge selber sagt von sich: "Ich wäre strafrechtlich schuldig, wenn das nicht verjährt wäre." ("NZZ", 7. April 2017)

http://www.landbote.ch/ueberregional/es-gab-sexuellen-kontakt/story/23894493

http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Der-Fall-Jegge-ist-ein-Fall-Schweiz/story/10634857

https://www.nzz.ch/schweiz/missbrauchs-vorwuerfe-an-juerg-jegge-ja-ich-hatte-sexuellen-kontakt-mit-meinem-schueler-ld.777640

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verurteilt sexuelle Übergriffe auf Minderjährige aufs Schärfste. Weder in der Vergangenheit noch heute waren bzw. sind sie in irgendeiner Weise zu rechtfertigen.

Die obligatorische Schule und die Heimerziehung liegen in der Zuständigkeit der Kantone, welche die Aufsicht in diesem Bereich ausüben. Vereine und Kirchen unterliegen ebenfalls nicht der Aufsicht des Bundes. Eine historische Aufarbeitung von sexuellen Übergriffen durch (Sozial-)Pädagogen im Lichte der Reformpädagogik ist deshalb in erster Linie Sache der Kantone und nicht des Bundesrates.

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat bereits die Abklärung der Hintergründe des Falls Jürg Jegge in Auftrag gegeben. In einem ersten Schritt soll die damals geltende Rechtslage bezüglich sonderpädagogischer Massnahmen und Sonderschulung aufgearbeitet werden. Zudem soll die Frage geklärt werden, ob die damaligen rechtlichen Vorgaben von den Behörden und den involvierten Personen eingehalten wurden. Neben dem Bericht zu diesen Fragestellungen umfasst der Auftrag gemäss Medienmitteilung der Bildungsdirektion vom 16. Mai 2017 auch die Aufbereitung der relevanten Akten, damit diese für eine allfällige spätere bildungshistorische Auswertung verwendet werden könnten.

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.