17.3321 · Interpellation · 2017-05-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Immobilienpolitik der SBB war verschiedentlich Gegenstand von Vorstössen im Parlament. Das insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Sale-and-Rent-Back-Verfahren des Hauptgebäudes in Bern Wankdorf (vgl. auch Interpellation 14.4290) und der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Erneut sorgen Immobilienverkäufe der SBB für Aufsehen. 221 Millionen Franken erzielte die SBB im Geschäftsjahr 2016 mit Immobilienverkäufen. Dazu gehört Zeitungsmeldungen zufolge auch das ehemalige Gotthardgebäude in Luzern, in dem die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichtes untergebracht ist.
Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Ist er über die Immobilienstrategie der SBB informiert, und hat er dazu im Rahmen der strategischen Ziele Stellung genommen?
2. Wurde er insbesondere über den Verkauf des Gotthardgebäudes im Vorfeld informiert, und wie beurteilt er den Verkauf des historisch wichtigen Gebäudes an die Swiss Prime Site? Welche Folgen hat der Verkauf für die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichtes, sind Mietzinserhöhungen zu befürchten? Wurden die Stadt und/oder der Kanton vorgängig über den geplanten Verkauf informiert?
3. Wie präsentiert sich die Immobilienstrategie der SBB in Bezug auf:
a. die für die SBB betriebsnotwendigen Liegenschaften,
b. die Förderung des Wohnungsbaus mit tragbaren Mietzinsen für Menschen mit unteren und mittleren Einkommen,
c. historisch wertvolle Bauten,
d. die Gefahr der Verscherbelung von nicht wieder einbringbaren Vermögenswerten ("Verscherbelung des Familiensilbers")?
4. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament einen Bericht zur Immobilienpolitik der SBB, die sich vollständig im Bundesbesitz befinden, zu unterbreiten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Als Eigentümer gibt der Bundesrat der SBB für jeweils vier Jahre strategische Ziele vor. Er überprüft jährlich, inwiefern seine Vorgaben eingehalten worden sind. Auf die operative Tätigkeit des Unternehmens, wie auf den Kauf oder Verkauf von Immobilien, nimmt er keinen Einfluss. Der Bundesrat hält die SBB in den strategischen Zielen zu einem aktiven Portfolio-Management an. Durch die gezielte Entwicklung ihrer Bahnareale sollen die SBB an den Wertsteigerungen ihrer Immobilien und Grundstücke partizipieren können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, namentlich der Schutz des kulturellen Erbes im Besitz des Bundes gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz, bleiben dabei gewahrt. Weiter erwartet der Bundesrat, dass die Division Immobilien der SBB ein branchenübliches Ergebnis erzielt und so den Handlungsspielraum schafft für die vereinbarte Ausgleichszahlung von jährlich 150 Millionen Franken an die Division Infrastruktur sowie für die Sanierung der Pensionskasse. Die Zielsetzungen für die Division Immobilien haben die SBB in den vergangenen Jahren immer erreicht.
2. Der Verkauf des Gotthardgebäudes erfolgte in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen des Bundesrates. Fragen zum konkreten Ablauf des Verkaufsgeschäfts kann nur die SBB beantworten. Das Bundesamt für Bauten und Logistik konnte mit der neuen Eigentümerin Swiss Prime Site einen Mietvertrag mit unveränderten Konditionen abschliessen.
3. Detaillierte Auskünfte zur Strategie von SBB Immobilien erteilen die SBB direkt.
4. Solange die in den strategischen Zielen formulierten Vorgaben eingehalten werden, besteht aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf.
Antwort des Bundesrates.