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17.3392 · Motion · 2017-06-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Grenzwachtkorps (GWK) bei Bedarf an der Südgrenze innerhalb von kürzester Zeit und so lange wie notwendig mit mindestens 50 Angehörigen der Militärischen Sicherheit zu verstärken.

Begründung

Zwischen Januar und Mai 2017 kamen gemäss italienischen Behörden offenbar weit über 50 000 Migranten in Italien an - fast 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Mit der weiteren Verbesserung des Wetters werden von offiziellen Stellen jeden Monat mehrere Zehntausend neue Migranten in Süditalien erwartet. Nach den Rekordzahlen in den vergangenen beiden Jahren ist es durchaus denkbar, dass im laufenden Jahr 300 000 Migranten von Libyen nach Europa übersetzen werden. Ebenso ist es offensichtlich, dass Italien damit überfordert sein wird und viele dieser Migranten auch weiterhin nach Norden weiterreisen. Gleichzeitig hat die innenpolitische Stimmung gerade in Deutschland und Österreich gedreht, und es ist absehbar, dass diese Staaten zusammen mit anderen Schengen-Mitgliedern bald ihre Grenzen schliessen und keine weiteren Migranten aufnehmen werden. Dies wird dramatische Konsequenzen für die Schweiz haben, wenn Migranten aus Italien nur noch in unser Land weiterreisen können. Es ist klar, dass die Schweiz dann das Asylrecht gemäss Artikel 55 des Asylgesetzes aussetzen und mit ihren Nachbarstaaten sofort nachziehen muss. Dies umso mehr, als - wie dies bereits heute der Fall ist - die grosse Mehrheit der Migranten weiterhin die Bedingungen für Asyl gemäss Asylgesetz, Artikel 3, nicht erfüllt und nur aus wirtschaftlichen Gründen nach Europa einwandert. Unter diesen Umständen wird das Grenzwachtkorps rasch überfordert sein und muss dann unverzüglich mit professionellen Militärpolizisten verstärkt werden. Bereits zwischen 1997 und 2012 standen durchschnittlich permanent 84 Militärpolizisten im Rahmen der Operation Lithos zur Unterstützung der Grenzwächter im Einsatz, womit die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen vorhanden und ausgetestet sind. Um kurzfristig in der Lage zu sein, mindestens 50 Militärpolizisten an die Südgrenze der Schweiz zu entsenden, hat der Bundesrat dem Kommando der Militärischen Sicherheit die entsprechenden Vorbefehle zu erteilen, damit dieses die notwendige Bereitschaft gewährleisten kann. Die anhaltende, massive Armutsmigration aus Nordafrika ist das aktuell dringendste Sicherheitsrisiko für unser Land, weshalb diese sofort gestoppt werden muss.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beschloss bereits am 20. April 2016 im Rahmen der Notfallplanung Asyl ein Massnahmenpaket für den Fall einer starken Zunahme der Migration. Als Planungsgrundlage dienten drei Eskalationsszenarien, die zusammen mit den Kantonen erarbeitet worden waren. Die auf den Notfallszenarien basierende Vorsorgeplanung aus dem Jahr 2016 ist - ergänzt durch zwei zusätzliche Notfallszenarien vom April 2017 - immer noch aktuell. Unter diesen Umständen ist ein subsidiärer Einsatz der Armee zugunsten des GWK, des Staatssekretariats für Migration und des Bundesamtes für Gesundheit möglich. Ausserdem ist die Armee in der Lage, eine weitere Unterstützung anderer Bundesbehörden mit einem zusätzlichen Bataillon zu leisten. Die Armee hat zudem seit Anfang Jahr in Absprache mit dem GWK eine detaillierte Planung für den Einsatz von bis zu 50 Angehörigen der Militärischen Sicherheit erstellt. Diese können bei Bedarf innerhalb von drei Tagen zur Unterstützung des GWK bei der Bewältigung der Migrationslage eingesetzt werden.

Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass nach Artikel 70 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung die Bundesversammlung den Einsatz zu genehmigen hat, wenn mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert.

Angesichts der im Rahmen der Notfallplanung Asyl getroffenen Vorbereitungsarbeiten erachtet der Bundesrat das Anliegen des Motionärs als erfüllt und empfiehlt die Motion aus diesem Grund zur Ablehnung.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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