17.3400 · Motion · 2017-06-07
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den International Roma Holocaust Memorial Day (2. August) im Rahmen des IHRA-Vorsitzes der Schweiz anzuerkennen.
Begründung
Im April 2015 erklärte das Europäische Parlament den 2. August zum Roma Holocaust Memorial Day im Gedenken an die mindestens 500 000 Roma und Sinti, die während des Zweiten Weltkriegs systematisch ermordet wurden. Die Resolution wurde im Juli 2015 von der Europäischen Kommission bestätigt. In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 liquidierten die Nationalsozialisten im Konzentrationslager Auschwitz II-Birkenau das sogenannte "Zigeunerfamilienlager". Ermordet wurden in dieser Nacht fast 3000 Menschen - vor allem Frauen und Kinder -, die letzten Sinti- und Roma-Häftlinge des Konzentrationslagers.
Seit dem 7. März 2017 hat die Schweiz erstmals den Vorsitz der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) eingenommen. In der Schweizer Gesellschaft sind die Kultur und Verfolgungsgeschichte der Roma und Sinti leider wenig bekannt - unter anderem auch weil die Vermittlung des Roma Holocaust, aber auch die Schweizer "Zigeunerpolitik" nicht zum obligatorischen Schulstoff gehört. Als Folge davon werden Klischees und Vorurteile gegenüber Roma und Sinti auch in der Gegenwart unhinterfragt weitergegeben.
Mit dem Roma Holocaust Memorial Day wird ein Zeichen gegen die anhaltende Diskriminierung und Stigmatisierung der Roma und für die Anerkennung dieses Völkermordes gesetzt - ein Zeichen, das auch in der Schweiz dringend nötig ist. Das dunkle Kapitel des Völkermordes droht in Vergessenheit zu geraten, während viele Roma und Sinti heute in der Schweiz und Europa verstärkter Diskriminierung, Hassreden oder physischen Übergriffen ausgesetzt sind. Im Rahmen des IHRA-Vorsitzes ist es ein wichtiges und dringliches Zeichen, dass die Schweiz den 2. August als Roma Holocaust Memorial Day ebenfalls anerkennt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt vollumfänglich, dass die Sensibilisierung der jüngeren Generationen für die Verfolgung sämtlicher Opfer des Nationalsozialismus, namentlich im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, von grosser Bedeutung ist. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterstützen in diesem Sinne Aktivitäten, die am 27. Januar, anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, besonders in Schulen organisiert werden. Das Datum des 27. Januar bezieht sich auf die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945, wo über eine Million Menschen getötet wurden (Juden, Roma, Sinti, Polen und andere). Die Schweiz hat 2013 zum Erhalt der Gedenkstätte eine Million Euro beigetragen.
Anlässlich des Gedenktags vom 27. Januar wurden in den vergangenen Jahren Aktivitäten durchgeführt, die sich spezifisch mit der Verfolgung von Roma, Sinti und Jenischen auseinandersetzten, namentlich in Genf 2010 und in Aarau 2013 und 2014. Die letzte vom EDI unterstützte Veranstaltung hatte den Titel "Roma, Sinti und Jenische in Schule und Öffentlichkeit". Das EDI ist weiterhin bereit, neue Initiativen dieser Art zu unterstützen. Ausserdem steht Lehrpersonen die mehrsprachige Website www.romasintigenocide.eu zur Verfügung, deren Rubrik "Schweiz" von EDI und EDA finanziert wurde.
Deutschland, Italien, die skandinavischen Länder, Spanien, Portugal und andere Länder gedenken aller Opfer des Nationalsozialismus (Juden, Roma, Sinti, Jenische, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle usw.) im Rahmen des internationalen Gedenktags vom 27. Januar. Sie haben am 2. August keinen separaten Gedenktag für die Roma-Opfer eingeführt. Dies geht aus einer Studie hervor, die im November 2015 von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa publiziert wurde (www.osce.org/romasintigenocide). Die Schweiz teilt diesen Ansatz und setzt ihn durch konkrete und spezifische Aktivitäten um, die alle Opfer des Holocaust umfassen.
Der Bundesrat ist sich allerdings in diesem Kontext der Notwendigkeit bewusst, die Kultur und Geschichte der Roma, Sinti und Jenischen wie auch ihre Verfolgung und die Vorurteile, denen sie heute noch, auch in der Schweiz, bisweilen ausgesetzt sind, besser bekanntzumachen. Aus diesem Grund sieht das Projekt eines Aktionsplans "Jenische, Sinti, Roma" des Bundes neben anderen Massnahmen auch Sensibilisierungsprojekte in Schulen und die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien vor.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.