17.3424 · Interpellation · 2017-06-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Nach dem Rückzug der USA aus dem Pariser Klimaabkommen und zahlreichen Reaktionen weltweit scheint sich ein Konsens abzuzeichnen, das Abkommen schneller umzusetzen, um so das teilweise und vorübergehende Fernbleiben der Amerikaner auszugleichen. Dies betrifft auch die Schweiz. Deshalb stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Ist der Bundesrat, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Option von in der Schweiz gebauten oder in Deutschland gekauften Gaskraftwerken nach 2030 immer unrealistischer wird, dazu bereit, einen Bericht zur Anpassung der Energiestrategie 2050 vorzulegen, der den Veränderungen seit 2011 Rechnung trägt?
2. Eine Zunahme der Bedeutung von Solarstrom scheint die wahrscheinlichste Option, vor allem wenn sich die Fortschritte bei der Stromspeicherung noch beschleunigen. Für die Installation weiterer Solarpanels werden noch Dutzende Quadratkilometer Fläche benötigt. Aufgrund der Vorbehalte vieler Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden aber wohl nicht alle Panels auf Hausdächern Platz finden. Denkt der Bundesrat, dass neue Lösungen, wie die Solarpanels für Fassaden von der ETH Lausanne, genügen werden?
3. In Dänemark, obwohl weiter nördlich gelegen als die Schweiz, betragen die Produktionskosten für Solarstrom bei den neuesten Anlagen etwa 5 Rappen pro Kilowattstunde. Sie benötigen allerdings grosse Flächen. In der Schweiz soll es nach einem Papier verschiedener Bundesämter, das vor ein paar Jahren ausgearbeitet wurde, nicht möglich sein, freistehende Fotovoltaikanlagen ausserhalb der Bauzone zu errichten ohne Rückzonung eines entsprechenden Gebietes. Könnte diese Regelung für Grünflächen am Autobahnrand, für Hanglagen, die weder für den Ackerbau noch für die Tierzucht geeignet sind, für steinige Hanglagen in den Bergen, die zudem von einer günstigeren Sonneneinstrahlung profitieren, oder in anderen, noch zu bestimmenden Fällen gelockert werden?
4. Norwegen plant, ab 2025 nur noch Elektro- oder Hybridfahrzeuge als Neuwagen zuzulassen. Andere Staaten gedenken, bis 2030 oder 2050 gleichzuziehen. Ist der Bundesrat dazu bereit, Überlegungen in dieser Richtung anzustrengen, um den Übergang zu beschleunigen, wenn man weiss, dass Elektrofahrzeuge einen Wirkungsgrad von 90 Prozent erreichen, im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor mit einem Wirkungsgrad von lediglich 15 Prozent, und dass Motorfahrzeuge für beinahe die Hälfte aller Treibhausgasemissionen in unserem Land verantwortlich sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Januar 2017 den Bericht "Auslegeordnung Strommarkt nach 2020" veröffentlicht, der verschiedene Modelle zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit beleuchtet. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat zudem eine ausführliche Fassung des Berichtes publiziert. Das UVEK prüft auf dieser Grundlage nun verschiedene Ansätze für ein schweizerisches Strommarktdesign. Dieses soll kompatibel sein mit den Klimazielen der Schweiz. Bei den klimapolitischen Fragestellungen steht die Revision des CO2-Gesetzes im Fokus, welches die nationale Umsetzung des genehmigten internationalen Klimaübereinkommens von Paris regelt. Der Bundesrat wird dem Parlament die entsprechende Botschaft voraussichtlich Ende 2017 überweisen. Im Weiteren startet mit dem neuen Energiegesetz ab 2018 das Monitoring der Energiestrategie 2050. Vorgesehen sind ein jährlicher Monitoringbericht des BFE und eine fünfjährliche Berichterstattung des Bundesrates zuhanden des Parlamentes. Diese Berichte ergänzen weitere Grundlagen, welche das BFE und andere Ämter regelmässig erstellen oder aktualisieren. Eine zusätzliche Berichterstattung erachtet der Bundesrat aus heutiger Sicht nicht als erforderlich.
2. Im Auftrag des Bundes hat die Firma Meteotest im Frühling das Potenzial für Solarstrom in der Schweiz anhand des nationalen Solardachkatasters des BFE (www.sonnendach.ch) neu bestimmt. Demnach beträgt das nachhaltige Potenzial der Dächer und Fassaden in der Schweiz knapp 30 Terawattstunden pro Jahr, was rund der Hälfte des jährlichen Landesverbrauchs von Strom entspricht. Die Fotovoltaikanlagen, die Ende 2016 in der Schweiz installiert waren, kommen hingegen erst auf eine Jahresproduktion von etwa 1,3 Terawattstunden. Damit stehen aktuell mehr als 95 Prozent des Dach- und Fassadenpotenzials für den Ausbau der Fotovoltaik zur Verfügung. Fassadenanlagen machen knapp 20 Prozent dieses Potenzials aus. Der Ausbau der Fassadenanlagen ist ein wichtiger Baustein der Energiestrategie 2050 und soll auch weiterhin durch höhere Tarife der Einmalvergütung gefördert werden, sofern sie als integrierte Anlagen gelten. Die Technologie ist bereits etabliert, wie die zahlreichen Beispiele solcher Anlagen zeigen.
3. Die Überlegungen, die dem "Positionspapier freistehende Fotovoltaikanlagen" des Bundesamtes für Raumentwicklung, des Bundesamtes für Umwelt, des BFE und des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 3. Juli 2012 zugrunde liegen, haben sich seit dessen Erstellung nicht geändert. So wird in dem Dokument vor allem auf das grosse Ausbaupotenzial für Solarstrom auf Dächern und an Fassaden verwiesen, das zunächst erschlossen werden soll. Dieses Potenzial ist seit der Erstellung des Positionspapiers durch die bessere Datengrundlage sogar um etwa den Faktor 2 angewachsen (s. Antwort auf Frage 2). Zusätzlich wird im Positionspapier festgehalten, dass freistehende Fotovoltaikanlagen aufgrund ihrer Auswirkungen auf Raum und Umwelt und ihrer grundsätzlichen Standortunabhängigkeit nur in Ausnahmefällen ausserhalb von Bauzonen zugelassen werden sollen. In diesem Fall sollten sie im kantonalen Richtplan thematisiert werden. Insgesamt ergibt sich auch nach Annahme des neuen Energiegesetzes in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 kein unmittelbarer Handlungsbedarf, diese im Positionspapier festgehaltenen Grundsätze abzuschwächen.
4. Entwicklungen im Ausland, wie das momentan diskutierte mögliche Verbot des Verkaufs von Neuwagen mit Verbrennungsmotor in Norwegen und anderen Ländern, beobachtet der Bundesrat mit Interesse. Grundsätzlich verfolgt er jedoch eine technologieneutrale Energieeffizienzstrategie und setzt in diesem Bereich eher auf Anreize statt auf Verbote, um eine Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen zu erreichen. Diese Strategie war in Bezug auf die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen bisher erfolgreich: Beispielsweise betrugen die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen in der Schweiz im Jahr 2016 rund 2 Prozent. Damit befindet sich die Schweiz in Europa unter den fünf Ländern mit den höchsten Neuzulassungsraten an elektrisch betriebenen Autos.
Antwort des Bundesrates.