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17.3442 · Interpellation · 2017-06-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann wird der in der Strategie Biodiversität Schweiz des Bundesrates von 2012 erwähnte und für 2017 vorgesehene Zwischenbericht veröffentlicht?

2. Welche Ergebnisse liegen für die zehn strategischen Ziele, vor allem im Bereich "Nachhaltige Nutzung der Biodiversität", vor?

3. Für die Landwirtschaft, einen der neun im Bericht erwähnten Bereiche, werden regelmässig detaillierte Evaluationen durchgeführt. In den anderen Bereichen scheint dies nicht der Fall zu sein. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?

4. Wie werden die Ergebnisse in den Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz integriert, zu dem der Bundesrat, gemäss seinen Jahreszielen, im ersten Halbjahr 2017 die Vernehmlassung eröffnen will?

Begründung

In der Strategie Biodiversität Schweiz des Bundesrates von 2012 wird festgehalten, dass bis 2017 ein Zwischenbericht erstellt wird, um bei Bedarf Anpassungen an den Umsetzungsarbeiten vornehmen zu können. Der Zwischenbericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten: Können die Ziele erreicht werden? Wurden die richtigen Umsetzungsstrategien festgelegt? Sind die Instrumente und Massnahmen wirksam und effizient? Welche Folgerungen und Empfehlungen ergeben sich für die Anpassung der Strategie und den Aktionsplan? Der Zwischenbericht ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden.

Für die Landwirtschaft werden vom Bundesrat und vom Bundesamt für Landwirtschaft regelmässig Evaluationen veröffentlicht. Die Analyse der Umweltziele der Landwirtschaft und der jährliche Agrarbericht enthalten genügend Informationen zur Biodiversität. Es ist jedoch nicht klar, ob für die anderen Bereiche ähnliche Evaluationen durchgeführt werden, in welchen Abständen und mit welchen Ergebnissen.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat hat am 18. Mai 2015 gleichzeitig mit dem Entscheid, 2017 bis 2020 Mittel für Sofortmassnahmen zur Behebung von Vollzugsdefiziten in Naturschutz und Waldbiodiversität bereitzustellen, den vorgesehenen Zwischenbericht neu terminiert. Die Beurteilung der Umsetzungsarbeiten zur Strategie Biodiversität erfolgt, erst nachdem der Bundesrat den Aktionsplan Biodiversität verabschiedet hat und die geplanten Massnahmen mindestens in einer ersten Phase realisiert wurden. Der Bundesrat wird den Aktionsplan Biodiversität demnächst verabschieden.

3. Der Bundesrat legt alle vier Jahre einen Rechenschaftsbericht über den Umweltzustand der Schweiz vor. Letztmals war dies 2015 der Fall, die nächste Berichterstattung ist für 2018 vorgesehen. Im Umweltbericht wird Bezug auf die Sektoren genommen, die auf die Umwelt einwirken, und es werden die Konsequenzen des menschlichen Handelns aufgezeigt. Zudem werden diverse Statistiken (z. B. eidgenössische Jagdstatistik, Fischerei- und Forststatistik) und Berichte (z. B. Zwischenbericht Waldpolitik 2020, insb. Waldbiodiversität, Auswertungen der NFA-Perioden, Stand Restwassersanierung) publiziert, die neben der Faktenlage auch Analysen und Empfehlungen formulieren. Die Aktualisierung von Konzepten (z. B. Landschaftskonzept Schweiz, Raumkonzept Schweiz, Konzepte für konfliktverursachende geschützte Arten) basiert ebenso auf Evaluationen wie die Überprüfung von Programmen (z. B. Teilprogramm Sanierung Wildtierkorridore, Programm "Natur, Landschaft, Armee", NLA). Weiter wurde 2015 im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt eine Analyse zu in der Schweiz verarbeiteten Rohstoffen veröffentlicht. Im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft werden zudem Grundlagen zur Verbesserung der Umweltinformationen bei Produkten erarbeitet.

4. In die Erarbeitung der Massnahmen für den Aktionsplan Biodiversität fliessen die Erkenntnisse aus den verschiedenen Evaluationen ein. Sobald der Aktionsplan Biodiversität durch den Bundesrat verabschiedet worden ist und die Massnahmen mindestens in einer ersten Phase realisiert worden sind, sollen Wirkungsanalysen Aufschluss darüber geben, ob einzelne Massnahmen weitergeführt, angepasst oder ergänzt werden müssen. In diese Wirkungsanalysen werden die Erkenntnisse aus den anderen Sektoren einfliessen.

Antwort des Bundesrates.