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17.3445 · Interpellation · 2017-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 4. April 2017 veröffentlichte die Eawag die vom Bafu in Auftrag gegebene Studie "Anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen". Fazit: Die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität würden nicht eingehalten - mit Verweis auf den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln des Bafu und des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Die Mitarbeit am Aktionsplan wies die Eawag, unabhängiges Institut innerhalb des ETH-Bereichs, 2016 als "Schwerpunkt" aus. Es müsse, so die Eawag am 4. April 2017 zur Studie, "die Verunreinigung mit PSM deutlich reduziert werden". Wichtig sei der Aktionsplan PSM, unter Führung des BLW erarbeitet und in welchem Gewässerschutz ein prioritäres Thema ist. Anwender seien gefordert, mit diesen Umweltgiften sorgfältig umzugehen und sie so wenig wie möglich einzusetzen.

Ebenfalls am 4. April 2017 kommunizierte das BLW stark relativierend dazu zur Eawag-Anwendung eines Einheitswertes: "Das BLW distanziert sich von der Anwendung des toxikologisch unbegründeten Einheitswertes von 0,1 Mikrogramm pro Liter, um das Risiko für Wasserorganismen zu beurteilen."

Ich frage den Bundesrat:

1. Wozu diente die Eawag-Studie, da ja die darin geforderten Massnahmen im Aktionsplan PSM bereits vorgesehen waren?

2. Weshalb erteilte das Bafu der Eawag diesen Auftrag, im Wissen, dass mittels früherer Studien bereits sehr ähnliche Resultate erhoben wurden und die Studie für Schweizer Fliessgewässer eindeutig nicht repräsentativ ist?

3. Weshalb wurden für die Studie gezielt Orte/Fliessgewässer ausgewählt, die alle in intensiv landwirtschaftlich und urban genutztem Gebiet liegen?

4. Inwiefern haben Bafu und BLW diesen Auftrag an die Eawag koordiniert und abgesprochen?

5. Weshalb benötigen Bafu und BLW als öffentlich finanzierte Bundesämter zusätzlich eine Studie eines ETH-Institutes?

6. Inwiefern ging es darum, dem Aktionsplan Glaubwürdigkeit zu verschaffen?

7. Was sagt er zum Fakt, dass sich das BLW am Tag der Publikation der Studie teilweise von dieser distanzierte, obschon diese jenen Aktionsplan verteidigen sollte, den das BLW mitverantwortet?

8. Wie bewertet er die Tatsache, dass für einen (durch ein Postulat ausgelösten) Aktionsplan nicht nur zwei Bundesämter, sondern auch noch ein ETH-Institut bemüht wird?

9. Was kostete die Eawag-Studie?

10. Weshalb wurde der Aktionsplan PSM dem Parlament immer noch nicht zur Kenntnis gebracht?

Stellungnahme des Bundesrates

1./6. Gemäss Gewässerschutzgesetz (SR 814.20) sind Bund und Kantone verpflichtet, im Verbund die Gewässer zu überwachen, deren Qualität zu beurteilen und die Öffentlichkeit über die Resultate zu informieren. Diesem Auftrag folgend, führen Bund und Kantone gemeinsam Untersuchungen durch, unter anderem im Rahmen der Nationalen Beobachtung der Oberflächengewässerqualität (Nawa). Zusammen mit den Kantonen und dem Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs, Eawag, hat das Bafu im Jahr 2013 die Studie Nawa 2015 zur Belastung kleiner Fliessgewässer mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) konzipiert. Die Eawag führte 2015 die Messungen durch und publizierte im Frühjahr 2017 die Resultate. Die Studie dient der Schliessung von Lücken bei der Qualitätsbeurteilung kleiner, landwirtschaftlich geprägter Fliessgewässer. Sie dient auch als wissenschaftliche Grundlage für die Festlegung diverser Massnahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel (AP PSM).

2./3. 2012 wurden in einer ersten Nawa-Pestizidstudie fünf mittelgrosse Gewässer im Mittelland untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass eine Vielzahl verschiedener Pestizide diese Fliessgewässer verunreinigt und dass einige Pestizide in ökotoxikologisch problematischen Konzentrationen vorkommen. Ziel der Studie Nawa 2015 Studie war nun, die Belastung der kleinen Fliessgewässer durch PSM zu beurteilen. Kleine Fliessgewässer sind besonders gefährdet, weil dort die Verunreinigungen - im Gegensatz zu grossen und mittelgrossen Fliessgewässern - nur geringfügig verdünnt werden. Die landwirtschaftliche Anwendung ist nachweislich die wichtigste Quelle für Einträge von PSM in kleine Fliessgewässer. Diese sind in Bezug auf ihren Anteil an der Gesamtstrecke der Schweizer Fliessgewässer und bezüglich ihrer ökologischen Funktion von grosser Bedeutung. Das Ausmass der Verunreinigung in diesen Gewässern wurde aber bis anhin noch nicht umfassend untersucht. Aus diesem Grund fiel die Wahl der zu untersuchenden Gewässer auf Bäche in landwirtschaftlich geprägten Gebieten. Damit die Resultate zusammen mit den früheren Studien schweizweit interpretiert werden können, wurde auf der Grundlage einer Landnutzungsanalyse der Einzugsgebiete aller kleinen Fliessgewässer sichergestellt, dass die untersuchten Bäche in der Schweiz keine Einzelfälle darstellen, sondern repräsentativ sind für mehrere Tausend Kilometer Fliessgewässer im Landwirtschaftsgebiet mit Acker-, Obst- und Gemüseanbau sowie Reben.

4. Das Bafu und die Kantone haben das Ziel der Untersuchung Nawa 2015 gemeinsam festgelegt und den Auftrag an die Eawag definiert (vgl. Antwort auf die Fragen 1 und 6). Die Auftragserteilung an das Wasserforschungsinstitut erfolgte durch das Bafu. Das BLW war über die Durchführung der Studie informiert. Zwei Monate vor der Publikation wurden die beteiligten Kantone und das BLW durch die Eawag über die Ergebnisse informiert.

5. Das Bafu und das BLW verfügen nicht über die für die Durchführung solcher Spezialstudien nötige Infrastruktur. Die Ämter erteilen je nach Situation, Anspruch und Ziel von Untersuchungen die entsprechenden Aufträge an Kantone, Private oder Forschungsinstitutionen. Die Eawag war für Nawa 2015 die einzige Auftragnehmerin, die die dazu notwendigen Ressourcen und das erforderliche Fachwissen anbieten konnte, um die grosse Anzahl an Wasserproben ausreichend genau zu analysieren und zu interpretieren.

7. Die Eawag hat in der Studie Nawa 2015 die Messresultate mit den heute geltenden rechtlichen Anforderungen gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) von 0,1 Mikrogramm pro Liter und den ökotoxikologischen Qualitätskriterien verglichen. Werden die ökotoxikologischen Qualitätskriterien überschritten, kann eine Beeinträchtigung der Wasserlebewesen nicht mehr ausgeschlossen werden, das heisst, sie können entweder in ihrem Wachstum oder in ihrer Reproduktion gestört werden oder sterben. Der numerische Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter entspricht zwar der aktuell gültigen Gesetzgebung, lässt allerdings keine ökotoxikologische Beurteilung zu. Daher hat der Bundesrat Ende 2015 beschlossen, die 0,1 Mikrogramm pro Liter für ausgewählte Pestizide durch ökotoxikologisch basierte Werte zu ersetzen. Diese neuen Werte wurden erarbeitet und sollen den Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter in Bälde ablösen.

Das BLW hat sich nur von der Bewertung anhand des heute rechtlich verbindlichen numerischen Werts von 0,1 Mikrogramm pro Liter distanziert. Die Beurteilung der Resultate der Studie Nawa 2015 mit den ökotoxikologisch begründeten Werten erlaubt es, diejenigen Wirkstoffe zu identifizieren, welche Konzentrationen erreichen, bei denen Gewässerorganismen effektiv beeinträchtigt werden und für welche folglich prioritär Massnahmen zur Reduktion der Einträge in die Oberflächengewässer eingeleitet werden müssen. Das BLW hat weiter darauf hingewiesen, dass sich das Ausmass der Verunreinigung zwischen den Gewässern stark unterscheide und dass dies den Einfluss lokaler Gegebenheiten auf die Einträge in Oberflächengewässer zeige.

8. Damit der gesetzliche Auftrag von Bund und Kantonen zur Bewertung der Gewässer effizient umgesetzt werden kann und damit für die aufgedeckten Probleme Lösungen gefunden werden, benötigt es die Kompetenz der Wissenschaft (bspw. von Eawag, Agroscope, Ökotoxzentrum usw.), diejenige der schweizweiten Beurteilung (Bafu) sowie diejenige des mitverantwortlichen Amtes zur Lösungsfindung (BLW). Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen als effizient und effektiv.

9. Die Studie Nawa 2015 kostete gemäss Vertrag des Bafu mit der Eawag 340 000 Franken und dauerte von 2014 bis 2017. Die Eigenleistungen der Eawag und der Aufwand der Kantone, die bei der Planung involviert waren und die Wasserproben sammelten, sind darin nicht berücksichtigt.

10. Nach der im Herbst 2016 abgeschlossenen Konsultation wurde der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überarbeitet, und er soll voraussichtlich im Herbst 2017 durch den Bundesrat verabschiedet werden.

Antwort des Bundesrates.