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17.3729 · Interpellation · 2017-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Zieht er die Möglichkeit in Erwägung, ergänzend zur bestehenden indirekten Presseförderung für die Lokal- und Regionalpresse über eine Erhöhung der Summe auch die weiteren abonnierten Tageszeitungen zu unterstützen?

2. Welche anderen Möglichkeiten, die regionalen Medien zu fördern, zieht er im Rahmen des neuen Mediengesetzes in Erwägung?

3. Ist er bereit - im Rahmen seiner Funktion als Eigner -, die Post dazu aufzufordern, eine engere Verknüpfung von Früh- und Tagzustellung von Zeitungen in Pilotprojekten zu testen?

Begründung

Die abonnierten Zeitungen, für viele Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz immer noch die wichtigste Informationsquelle und unabdingbar für die Demokratie, geraten immer stärker unter Druck. Die Werbung verlagert sich ins Internet, es drohen steigende Kosten in der Zustellung, und immer mehr Zeitungen schliessen sich einem Mantelsystem an.

Beide Kammern haben mit der Annahme der Motion 13.3048 einstimmig (Ständerat) bzw. mit 112 zu 60 Stimmen (Nationalrat) beschlossen, der Bundesrat habe davon abzusehen, in künftigen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaketen ohne glaubwürdige Alternative die Aufhebung der indirekten Presseförderung vorzusehen.

Eine mehrheitsfähige Alternative ist bisher nicht präsentiert worden. Im Gegenteil nehmen die Schwierigkeiten für die abonnierten Zeitungen aus den bekannten Gründen tendenziell zu. Für das Überleben der gedruckten Presse ist es entscheidend, dass die abonnierten Zeitungen mit dem System der Frühzustellung verteilt werden können.

Mit der Motion Feller 17.3016 wird verlangt, die Frühzustellung von Tageszeitungen durch die Post ohne zusätzliche Kosten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage der Abgeltung dieser Dienstleistung.

Und schliesslich soll auch überprüft werden, ergänzend zur bestehenden Presseförderung für die Lokal- und Regionalpresse auch weitere abonnierte Tageszeitungen zu unterstützen.

Zusammenfassend geht es darum, eine Verbesserung des heutigen Systems der indirekten Presseförderung zu prüfen und nicht auf eine bessere, bisher aber noch nicht bekannte Lösung zu warten, während die Meinungsvielfalt, welche bekanntlich nicht identisch ist mit der Titelvielfalt, weiter abnimmt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das System der indirekten Presseförderung über die Posttaxenverbilligung wurde in den Neunzigerjahren gesetzlich verankert und war immer wieder Kritik ausgesetzt. Bis Ende 2007 profitierten alle abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von Vorzugspreisen (Giesskannenprinzip). Trotz umstrittener Förderungswirkung wurde das System nach Ablauf der Befristung Ende 2007 in den Grundzügen beibehalten. Wesentliche Neuerungen waren die Einführung der gezielten Förderung von kleinauflagigen Titeln sowie die Kürzung der Bundessubventionen von 80 Millionen auf 50 Millionen Franken. Seit 2013 ist die Höhe des Bundesbeitrags im Postgesetz festgelegt. Eine Erhöhung und erneute Ausweitung des Förderkreises bedürfte einer Gesetzesrevision und ist gegenwärtig nicht vorgesehen.

Neben den ermässigten Zustellpreisen der Post profitiert die Printpresse zusätzlich von einem ermässigten Mehrwertsteuersatz für Druckerzeugnisse: Für Zeitungen und Zeitschriften gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent statt des Normalsatzes von 8 Prozent. Dadurch entstehen dem Bund Mindereinnahmen von jährlich rund 70 Millionen Franken (vgl. Bericht des Bundesrates vom 5. Dezember 2014 in Erfüllung der Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates 12.3004, "Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien").

2. Im Service-public-Bericht des Bundesrates vom 17. Juni 2016 ("Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien" in Erfüllung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates 14.3298) hat der Bundesrat die Absicht geäussert, in einem künftigen Gesetz über elektronische Medien zukunftsgerichtete Leistungsaufträge im medialen Service public vorzusehen, unter Einbezug der Online-Medien. Künftig soll es möglich sein, privaten Medienanbietern Leistungsaufträge für Online-Medienangebote zu erteilen und sie mit der Radio- und Fernsehabgabe zu unterstützen. Daneben ist die Unterstützung von Institutionen und Organisationen denkbar, die einen wesentlichen Beitrag an die Qualität der elektronischen Medien leisten, zum Beispiel im Bereich der Aus- und Weiterbildung. In jedem Fall ist zu beachten, dass die geltende Bundesverfassung dem Bund nicht die Kompetenz verleiht, die Presse direkt zu fördern. In einem künftigen Gesetz wird also die Presse von den elektronischen Medien abzugrenzen sein. Die Vorarbeiten für ein neues Gesetz laufen. Es ist geplant, eine öffentliche Vernehmlassung im ersten Halbjahr 2018 zu starten.

3. Der Bundesrat macht der Post weder Vorgaben, wie sie ihre rechtlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen hat, noch erteilt er ihr Aufträge, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen.

Darüber hinaus ist zu bemerken, dass die Frühzustellung von abonnierten Zeitungen bedeutsam ist. Bei der Tages- und Wochenpresse werden schätzungsweise 60 Prozent der Exemplare durch den Frühzustellungskanal vertrieben. Für die heute förderungswürdigen Titel der Regional- und Lokalpresse bedeutet die Beschränkung der Förderung auf die Tageszustellung, dass nur etwa die Hälfte ihrer abonnierten Exemplare zum ermässigten Preis zugestellt wird.

In der parlamentarischen Debatte im Jahr 2007 wurde die Frage diskutiert, ob nebst der Zustellermässigung für Exemplare, die der Post zur Tageszustellung übergeben werden, auch Exemplare in der Frühzustellung von der Ermässigung profitieren sollen. Dieses Anliegen wurde abgelehnt, da die Frühzustellung nicht flächendeckend angeboten wird.

Eine Ausweitung der Presseförderung auf die Frühzustellung würde eine gesetzliche Verpflichtung der Post und allenfalls der alternativen Postdienstanbieterinnen bedingen, eine flächendeckende Frühzustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften zu gewährleisten. Dies hätte eine Preiserhöhung der heute günstigen Frühzustellung zur Folge. Zugleich würde die Ermässigung pro Exemplar ohne gleichzeitige Erhöhung der Subventionsbeiträge aufgrund der grösseren Mengen massiv sinken. Eine solche Ausweitung geschähe auf Kosten von Tages- und Wochenzeitungen in bevölkerungsarmen Regionen, welche besonders vom Strukturwandel betroffen sind.

Antwort des Bundesrates.