17.3864 · Interpellation · 2017-09-28
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Das Internet ist zwar ein grossartiges Werkzeug, gleichzeitig aber auch ein Ort der Masslosigkeit und der illegalen Praktiken. So werden Rechte an geistigem Eigentum (wie Markenschutz und Urheberrechte) von Anbietern von Internetdienstleistungen oft mit Füssen getreten. Dies bedeutet für viele schweizerische Unternehmen enorme Schäden und birgt für die Konsumentinnen und Konsumenten grosse Risiken.
Die ganz grosse Mehrheit der Websites, die illegale Angebote anpreisen, sind ausserhalb der Schweiz registriert und werden von ausländischen Servern gehostet. Die Behörden und die Inhaberinnen und Inhaber von schweizerischen Rechten haben kein wirksames Mittel in der Hand, um illegale Angebote und Fälschungen zu verhindern, wenn sie auf ausländische Websites zurückgehen, insbesondere auf Websites mit Standort in sogenannt exotischen Staaten.
Es fehlt insbesondere ein Schutz vor Websites und Plattformen, die einzig darauf abzielen, schweizerischem Recht zuwiderzuhandeln, um Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz gesetzlich geregelte Waren und Dienstleistungen anzubieten (z. B. verschreibungspflichtige Medikamente) und Fälschungen von Marken und Produkten oder Raubkopien zu vertreiben. Dies schadet der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats, ist eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit und fügt den Branchen, die auf den Schutz ihrer Immaterialgüter angewiesen sind, erheblichen Schaden zu. Ein ungenügender Schutz beeinträchtigt den Innovationszyklus, schwächt die Schweizer Wirtschaft und entzieht dem Bund und den Kantonen Steuereinnahmen.
Das Internet hat das Verbreiten von illegalen Angeboten massiv vereinfacht. Die Konsumentinnen und Konsumenten bestellen eine Dienstleistung oder Ware im Ausland - dass sie sie im Ausland bestellen, wissen sie oft nicht - und lassen sie sich an ihre Wohnadresse in der Schweiz liefern. Seit es weniger Zollkontrollen für Pakete gibt, ist das Abfangen solcher Waren an der Grenze noch schwieriger geworden.
Angesichts der Tatsache, dass der Vollzug der Gesetzgebung im Internet ungenügend ist, insbesondere was ausländische Websites betrifft, fordere ich den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche schweizerischen Wirtschaftszweige sind seiner Meinung nach besonders anfällig für die genannten Missbräuche?
2. Stellt er fest, dass der Missbrauch von Rechten im Internet Schäden verursacht? Misst er diese Schäden, und wenn ja, wie beurteilt er diese? In welcher Form arbeitet er bei der Bewältigung des Problems mit den Verbänden der betroffenen Branchen zusammen?
3. Der Missbrauch von Markenrechten, Urheberrechten und Designrechten verursacht in der Uhrenindustrie, der Luxusbranche und im audiovisuellen Bereich Schäden. Dasselbe gilt für Verstösse gegen die Verschreibungspflicht bei Medikamenten und gegen die Bestimmungen über die Herkunftsangabe bei importierten Lebensmitteln. Welche der Massnahmen, die sich in anderen Staaten Europas bewährt haben, sind es dem Bundesrat zufolge wert, in Betracht gezogen zu werden, um die genannten Schäden zu begrenzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Von Fälschung und Piraterie bleibt heute kaum mehr ein Wirtschaftssektor verschont. Besonders stark betroffen sind Uhren, Schmuck, Taschen, Bekleidung und Accessoires. Diese Warenkategorien machen über 95 Prozent der vom Schweizer Zoll im Handelswarenverkehr an der Grenze zurückbehaltenen Sendungen aus. Ferner hat der Zoll 2016 über tausend illegal importierte Medikamentenpakete sichergestellt. Nicht von der Zollstatistik erfasst ist die digitale Piraterie bei Filmen, Musik und Software. Die existierenden Piraterieseiten belegen aber, dass auch dieser Bereich stark betroffen ist.
2. Die tatsächlichen ökonomischen Schäden von Fälschung und Piraterie sind schwer zu beziffern. Letztlich sind nur die betroffenen Unternehmen selbst in der Lage, abzuschätzen und zu kommunizieren, wie gross ihre Einbussen sind. Im Bereich der gefälschten Medikamente ist zudem, aufgrund der bekannten Auswirkungen von Medikationsfehlern im legalen Bereich, von erheblichen Folgekosten unzweckmässiger Therapien auszugehen. In der Schweiz wurde 2008 das gesetzliche Instrumentarium zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums erheblich ausgebaut. Insbesondere kann der Schweizer Zoll verdächtige Waren zurückbehalten, die für die gewerbliche oder private Ein-, Aus- oder Durchfuhr bestimmt sind. Damit besteht ein wirksames Instrumentarium gegen Fälschungen, ob diese im Reisegepäck eingeführt werden oder über das Internet bestellt wurden. Es kann aber nur funktionieren, wenn dem Zoll in diesem Bereich genügend Personal zur Verfügung steht.
Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hat zudem vor zehn Jahren zusammen mit dem privaten Sektor die Schweizer Plattform gegen Fälschung und Piraterie (Stop Piracy) ins Leben gerufen. In diesem Verein sind alle relevanten Bundesstellen vertreten (neben dem IGE insbesondere die Eidgenössische Zollverwaltung, das Staatssekretariat für Wirtschaft, das Bundesamt für Polizei, das Schweizerische Heilmittelinstitut, Swissmedic, und das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen). Stop Piracy bietet eine Plattform für den Informationsaustausch zwischen Unternehmen, Wirtschafts- und Konsumentenverbänden, Verwertungsgesellschaften und dem öffentlichen Sektor.
3. Über den bereits genannten Austausch hinaus führt Stop Piracy Aufklärungskampagnen durch, um Konsumentinnen und Konsumenten für das Problem von Fälschung und Piraterie zu sensibilisieren und Informationen zu geben, wie Fälschungen erkannt und vermieden werden können. Auch betreffend die gesundheitlichen Risiken von gefälschten Medikamenten wurden spezifische Sensibilisierungsaktionen durchgeführt. In jüngerer Zeit sucht Stop Piracy vermehrt das Gespräch mit Vermittlern wie der Werbeindustrie, Logistikunternehmen und Zahlungsdienstleistern, um die gesamte Vertriebskette in die Bekämpfung von Fälschung und Piraterie einzubeziehen. Bei diesen Massnahmen handelt es sich um erfolgversprechende Ansätze, die auch in anderen europäischen Staaten verfolgt werden. Andere Länder, wie z. B. das Vereinigte Königreich, haben spezialisierte Polizeieinheiten geschaffen, welche die Massnahmen der Behörden und der privaten Rechtsinhaberinnen und -inhaber koordinieren und sich dabei insbesondere auch der Bekämpfung von Fälschung und Piraterie auf dem Internet widmen. Weiter beabsichtigt der Bundesrat, dem Parlament eine Vorlage für eine Revision des Urheberrechtsgesetzes zu unterbreiten, die in ihrem Kern Verbesserungen bei der Pirateriebekämpfung im Internet vorsieht. Er bezieht dabei auch die Entwicklungen bei den europäischen Nachbarn in seine Überlegungen mit ein. Schliesslich prüft der Bundesrat laufend, welche Massnahmen erfolgversprechend sind. Dabei sind immer auch Aspekte wie die Kosten oder der Schutz der Privatsphäre zu berücksichtigen.
Antwort des Bundesrates.