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17.3865 · Interpellation · 2017-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wer sind die Mitglieder der zuständigen Jury, die über die Fördergelder des Bundes entschieden haben?

2. Wie teilten sie sich auf die unterschiedlichen Landessprachen und -regionen auf?

3. Welche der bisher unterstützten Museen haben im Verhältnis zur bisherigen Förderung die grössten Einbussen zu verzeichnen?

4. Welche der künftig unterstützten Häuser müssen ihr Angebot oder Teile ihres Angebots neu in allen drei Landessprachen anbieten?

5. Weshalb wurden während des Prozesses die Spielregeln geändert und wurde die maximal in Aussicht gestellte Unterstützung von 30 Prozent des Etats auf 5 bis 7 Prozent gesenkt?

6. Warum hat das Bundesamt keine Kategorien nach Sparte, Grösse und Gesamtetat der Museen gebildet, um zu verhindern, dass Äpfel mit Birnen verglichen werden?

7. Ist dem Bundesrat bewusst, dass mit der Berechnungsart der Ausstrahlung, die auf absoluten Zahlen basiert, kleine und kleinere Häuser die höchste Förderstufe grundsätzlich nicht erreichen können?

8. Ist er bereit, die Übergangsbeträge für die besonders betroffenen Häuser aufzustocken sowie den Berechnungsmodus zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen?

Begründung

Die Neuausrichtung der Museums- und Sammlungsförderung des Bundes stellt bestimmte der betroffenen Häuser vor existenzielle Probleme. Besonders betroffen ist u. a. das vom Bund mitgegründete Alpine Museum in Bern, aber beispielsweise auch das Haus der elektronischen Künste bei Basel - also kleine, hochspezialisierte Spartenmuseen von grosser Bedeutung für die gesamte Schweiz.

In der Presse ist der Eindruck entstanden, dem Entscheid über Betriebsbeiträge liege eine Scheinobjektivität zugrunde. Nur so könnten die Ergebnisse erklärt werden, die mehr an eine Giesskanne erinnern denn an eine gezielte, qualitative Förderung, die eigentlich erwartet worden ist. So würden nun auch Museen unterstützt, die kantonal bereits bestens alimentiert sind.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Bundesbeiträge nicht klaren inhaltlichen Prioritäten folgen müssten, um einzigartige Häuser wie das Alpine Museum oder das Haus der elektronischen Künste zu erhalten und zu stärken anstatt zu schwächen.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Vergangenheit unterstützte das Bundesamt für Kultur (BAK) sieben Museen mit jährlichen Betriebsbeiträgen. Die Auswahl der Museen wurde bisher direkt durch den Bundesrat und das Parlament im Rahmen der Kulturbotschaft vorgenommen. Mit der Kulturbotschaft 2016-2020 hat der Bundesrat einen Systemwechsel ab 2021 vorgesehen: Die Vergabe der Betriebsbeiträge soll ab 2021 neu über eine öffentliche Ausschreibung des BAK mit objektiven inhaltlichen Kriterien erfolgen. Das Parlament hat diesen Systemwechsel schliesslich bereits ab 2018 beschlossen.

Das BAK hat den bis 2017 mit Betriebsbeiträgen unterstützten Museen diesen Systemwechsel und seine allfälligen Konsequenzen bereits im Vorfeld der Ausschreibung mehrmals erläutert.

Die objektiven inhaltlichen Kriterien und ihre Indikatoren wurden im nationalen Kulturdialog gemeinsam vom Bund, von den Kantonen, den Städten und den Gemeinden entwickelt. Sie lauten wie folgt: erstens Ausstrahlung und Qualität der Institution, zweitens Bedeutung der Sammlung und drittens Stellenwert der Vermittlungstätigkeit (Art. 8 des Förderungskonzepts EDI; SR 442.121.1).

Insgesamt 35 Museen reichten im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung im Frühjahr 2017 beim BAK ein Fördergesuch ein. Die Gesuche wurden von sechs externen Expertinnen und Experten bis Ende Juni 2017 inhaltlich geprüft und bewertet (Art. 13 Abs. 4 des Förderungskonzepts EDI).

Gestützt auf die Expertenbewertung hat das BAK im Juli 2017 dreizehn Institutionen einen Betriebsbeitrag für die Jahre 2018 bis 2022 zugesprochen. Das Jahr 2018 dient sodann auch als Übergangsjahr, damit sich bisher unterstützte Museen, die nicht mehr oder mit einem im Vergleich zum Jahr 2017 um mindestens 30 Prozent tieferen Beitrag unterstützt werden, neu orientieren können (Art. 18 des Förderungskonzepts EDI). Das BAK hat entschieden, dass der Übergangsbeitrag für diese Museen 70 Prozent des Bundesbeitrags aus dem Jahr 2017 beträgt.

Zu den einzelnen Fragen:

1./2. Bei den sechs beratenden externen Expertinnen und Experten handelt es sich um die folgenden Personen, deren Namen auf Anfrage hin öffentlich mitgeteilt wurden: Roger Fayet (Direktor Schweizerisches Institut für Kunstgeschichte Zürich, vormals Präsident Internationaler Museumsrat, Icom, Schweiz), Valérie Kobi (Universität Bielefeld, vormals Universität Neuenburg), Sibylle Lichtensteiger (Direktorin Stapferhaus Lenzburg), Roger Mayou (Direktor Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum Genf, Vorstandsmitglied Icom Schweiz), Marie-Claude Morand (vormals Leiterin der Walliser Kantonsmuseen und vormals Präsidentin ICOM Schweiz), Giovanni Pellegri (Università della Svizzera Italiana Lugano, Team Science et Cité). Sie teilen sich wie folgt auf die Landessprachen auf: Französisch drei, Deutsch zwei, Italienisch eins.

3. Die grössten Einbussen verzeichnen die vom BAK ab 2019 nicht mehr unterstützten Museen (namentlich das Sportmuseum Schweiz und das Schweizerische Architekturmuseum) sowie die Museen, welche nach dem Übergangsjahr 2018 neu weniger als 70 Prozent des aktuellen Bundesbeitrags erhalten (namentlich das Schweizerische Alpine Museum und das Haus der elektronischen Künste).

4. Alle künftig vom Bund unterstützten Museen werden die für einen Besuch wesentlichen Teile der Grundinformationen in mindestens drei Landessprachen anbieten müssen. In einigen vom Bund unterstützten Museen ist dies bereits heute der Fall.

5. Es wurden keine Spielregeln geändert: Das geltende Förderungskonzept EDI sieht für den Bundesbeitrag als Maximalgrenze 30 Prozent des Gesamtbudgets der Institution und als nominalen Minimalbeitrag 250 000 Franken vor (Art. 11).

6. Die Sparten- und Grössendiskussion wurde vom nationalen Kulturdialog geführt und zugunsten der in der Einleitung genannten objektiven inhaltlichen Kriterien mit ihren Indikatoren verworfen. Diese lassen sich auf alle Museen rechtsgleich und objektiv anwenden. Dem Gesamtetat der jeweiligen Museen wurde im Rahmen der inhaltlichen Bewertung bei den dafür geeigneten Indikatoren Rechnung getragen.

7. Die Berechnungsart des Kriteriums der Ausstrahlung umfasst nicht nur absolute Zahlen. Nur für zwei von fünf inhaltlichen Indikatoren dieses Kriteriums waren absolute Zahlen ausschlaggebend ("Anzahl Eintritte" und "Anzahl Nutzerinnen und Nutzer des Online-Angebots").

Aufgrund des nominalen Mindestbeitrags des BAK in der Höhe von 250 000 Franken konnten im Ergebnis auch kleine und kleinere Museen einen Förderbeitrag erhalten, der im Bereich der Maximalgrenze von 30 Prozent ihres Gesamtbudgets liegt.

8. Der Übergangsbetrag im Jahr 2018 beträgt 70 Prozent des aktuellen Bundesbeitrags. Diese einmalige Zahlung ermöglicht den Museen einen zeitlichen Spielraum für ihre Zukunftsplanung. Eine Aufstockung der Beträge ist im Rahmen des bestehenden Budgets nicht möglich, da bereits ein rechtskräftiger Entscheid des BAK aufgrund der im Förderungskonzept des EDI vorgesehenen objektiven inhaltlichen Kriterien ergangen ist. Zusätzliche Mittel müssten sodann wiederum aufgrund derselben objektiven inhaltlichen Kriterien vergeben werden.

Antwort des Bundesrates.