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17.3891 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt er die Wirksamkeit der Unterstützung der Standortpromotion als Exportförderung für die Schweizer Unternehmen?

2. Auf der Homepage von Switzerland Global Enterprise (S-GE) steht u. a.: S-GE vernetzt Unternehmen, Wissensträger sowie private und öffentliche Organisationen weltweit und ermöglicht so eine schlagkräftige Aussenwirtschaftsförderung. Müsste nach Ansicht des Bundesrates nicht noch die Ergänzung stehen, dass dies im Auftrag des Bundes erfolgt?

3. Wie verteilen sich die zur Verfügung stehenden Mittel nach effektiven Beiträgen für Projekte und Marktförderungsmassnahmen einerseits, und wie viel wurde andererseits als Eigenkosten von S-GE und der dafür eingesetzten Messe- und Projektkommission (MPK) pro Jahr aufgebraucht?

4. Welches sind die Kriterien für die Höhe der Unterstützung, und wie wird die Stellung respektive der volkswirtschaftliche Nutzen eines Beitrages begründet?

5. Werden die Verbands- und Branchenvertreter bei den Aktionen und Präsenzen in den verschiedenen Ländern von S-GE informiert und involviert?

6. S-GE hat den Leistungsauftrag "Importförderung" verloren. Welche Gründe haben dazu geführt?

7. Wie ist die Aufsicht über S-GE geregelt? Erfolgt eine regelmässige Prüfung anhand der Tätigkeitsberichte von S-GE durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco)?

8. Wie wird bei S-GE eine Erfolgskontrolle durchgeführt? Was sind die Kriterien, und wer ist für die Erfolgskontrolle verantwortlich?

Begründung

S-GE "bündelt im Auftrag des Bundes die Leistungsaufträge der Export- und Importförderung sowie der Standortpromotion unter einem Dach". S-GE hat auf Anfang dieses Jahres einen der Aufträge des Bundes - das Importförderungsstandbein - verloren. Der Auftrag wurde öffentlich ausgeschrieben, und S-GE hat diesen verloren. Wie aus Daten des Seco ersichtlich wird, geht es bei diesem Projekt um Millionen. Zwischen 2012 und 2015 betrug das Budget für Projekte in 18 Ländern 27,6 Millionen Franken. Für das Projektmanagement inklusive Personalkosten waren 10,6 Millionen Franken vorgesehen. Der Auftragsverlust hat bei S-GE zu Personalveränderungen geführt.

Nun stellen sich in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen vor allem bezüglich Exportförderung und Standortpromotion. Die Messe- und Projektkommission (MPK) ist von Switzerland Global Enterprise eingesetzt, um die Fördermittel effektiv und effizient einzusetzen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Instrumente der Aussenwirtschaftsförderung entsprechen den Bedürfnissen der Kantone sowie der KMU und sind wirksam: In der Standortpromotion steht die Ansiedlung innovativer, wertschöpfungsintensiver Firmen im Vordergrund, die hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Der volkswirtschaftliche Nutzen eines solchen Vorhabens ist in der Regel über den Standortkanton hinaus bedeutend. Die Exportförderung bietet KMU die Möglichkeit, im Ausland neues Geschäftspotenzial zu erschliessen. Eine Studie der HTW Chur von 2014 attestiert ihr eine gute Wirksamkeit. Zudem gaben 2016 laut S-GE 80 Prozent der befragten Kunden an, dass die Unterstützung nach sechs Monaten für ihre Exporte eine positive Wirkung gezeigt habe.

2. Auf der S-GE-Startseite und auf diversen Veranstaltungen und Publikationen wird auf den Auftraggeber Bund hingewiesen. Grundsätzlich ist jedoch der allgemeine Marktauftritt Sache des privaten Vereins S-GE. Der Bund ist allerdings mit Abstand wichtigster Auftraggeber. Auch in Zukunft muss dies gegen aussen entsprechend kommuniziert werden und der gemeinwirtschaftliche Charakter der vom Bund beauftragten Leistungen sichtbar sein.

3. Der MPK stehen jährlich rund 2 Millionen Franken zur Verfügung. Für die Führung der Geschäftsstelle sowie für die Entschädigung der Vorstandsmitglieder werden davon jährlich 5 Prozent aufgewendet. Die verbleibenden Projektmittel wurden im letzten Jahr zu 77 Prozent für die Realisierung von Schweizer Gemeinschaftsständen, den Swiss Pavilions, eingesetzt, 23 Prozent für sonstige Marktförderungsmassnahmen.

4. Die Beurteilungskriterien für eine Projektunterstützung durch die MPK sind in Anhang des MPK-Reglements geregelt, das öffentlich zugänglich ist. Massgebend sind Signifikanz, Effektivität und Effizienz. Der volkswirtschaftliche Nutzen bemisst sich nach der Bedeutung des Zielmarkts für die betreffenden Unternehmen bzw. Branchen in der Schweiz. Beiträge können ausschliesslich für den gemeinwirtschaftlichen Teil der Projekte beantragt werden, nicht zur Unterstützung einzelner teilnehmender Firmen.

5. S-GE pflegt einen breiten Austausch mit hiesigen Verbands- und Branchenvertretern und unterrichtet diese laufend über vielversprechende Projekte und Geschäftsopportunitäten. In den Leistungsvereinbarungen mit S-GE werden Koordination, Kooperation und Synergienutzung grossgeschrieben. Im Auftrag des Seco wird derzeit eine unabhängige Evaluation der Zusammenarbeit von S-GE mit Dritten in der Exportförderung durchgeführt, welche auch die künftige Rolle der MPK beleuchtet.

6. Das über die Entwicklungszusammenarbeit finanzierte Swiss Import Promotion Programme (Sippo) wurde in einem offenen Verfahren gemäss Kapitel 3 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) ausgeschrieben. Der Vertragszuschlag erging neu an Swisscontact und wurde am 17. August 2016 auf Simap publiziert. Der Wegfall des Sippo-Mandats schränkt die Effizienz und Wirksamkeit der anderen Bundesmandate von S-GE nicht ein.

7. Die Aufsicht über die Mandate Exportförderung und Standortpromotion untersteht dem Seco. Zweimal jährlich finden Controlling-Gespräche mit S-GE statt. Periodisch werden unabhängige Evaluationen und Audits durchgeführt. S-GE hat sich auch an strategische Zielvorgaben des Auftraggebers zu halten, die jeweils in vierjährigen Leistungsvereinbarungen verankert werden. Darüber hinaus stehen Seco- und S-GE-Mitarbeitende in regelmässigem Austausch, sowohl auf operativer als auch auf Leitungsebene.

8. Das Seco und S-GE legen gemeinsam jedes Jahr Zielwerte für die in den Leistungsvereinbarungen aufgeführten Key Performance Indicators (KPI) fest. Die Zielerreichung wird jährlich überprüft, und gegebenenfalls werden Verbesserungsmassnahmen ergriffen.

Antwort des Bundesrates.