17.3931 · Interpellation · 2017-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In ganz Europa und insbesondere in Deutschland vergeht kein Tag ohne mehrere Gewalt- und Sexualdelikte durch neue Zuwanderer. In der ersten Jahreshälfte 2017 ist die Zahl der eingegangenen Anzeigen wegen Vergewaltigung im Bundesland Bayern gegenüber der Vorjahreshälfte um 48 Prozent gestiegen, die Zahl der Taten, die Zuwanderern zugeordnet werden, stieg gemäss dem zuständigen Innenminister um 91 Prozent.
1. Wie sind die diesbezüglichen Zahlen in der Schweiz?
2. Wie haben sich generell die Delikte gegen Leib und Leben und die Delikte gegen die sexuelle Integrität in den letzten drei Jahren entwickelt?
3. Wie viele Tatverdächtige und Täter sind Zuwanderer oder ausländische Staatsangehörige?
4. Über welche Aufenthaltsbewilligungen verfügen diese?
5. Wie viele sind Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, und wie viele verfügen über einen Flüchtlingsstatus?
Stellungnahme des Bundesrates
Einleitend ist festzuhalten, dass die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz von 2009 bis 2016 um rund 633 000 Personen gewachsen ist. Der Bundesrat stellt fest, dass in diesem Zeitraum die erfassten Straftaten in den Bereichen Leib und Leben sowie sexuelle Integrität im Verhältnis zu diesem Bevölkerungswachstum kontinuierlich gesunken sind.
Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik gingen die erfassten Straftaten gegen Leib und Leben auch in absoluten Zahlen kontinuierlich von 29 340 im Jahr 2009 auf 24 184 im Jahr 2015 zurück (minus 18 Prozent), bevor sie 2016 wieder leicht auf 24 722 anstiegen (plus 2,2 Prozent gegenüber 2015). 2016 wurden 18 848 Beschuldigte verzeichnet (nicht alle Straftaten werden aufgeklärt). Dieser Wert hat sich in den letzten drei Jahren kaum verändert (2014: 18 798; 2015: 18 345). 9215 Beschuldigte sind Schweizer Staatsangehörige, 7394 gehören zur ausländischen ständigen Wohnbevölkerung, und 934 befinden sich im Asylprozess (Ausweise F und N). Bei Letzteren wird statistisch jedoch nicht erfasst, seit wann sie in der Schweiz sind. Weitere 1305 Beschuldigte sind ausländische Personen, die nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gehören. Die Zahl der Beschuldigten im Asylprozess belief sich in den letzten acht Jahren auf durchschnittlich 737 Personen pro Jahr. Sie schwankte zwischen 607 im Jahr 2015 und 934 im Jahr 2016. Dieser Anstieg ist unter dem Gesichtspunkt der im Zuge der europäischen Migrationskrise auch in der Schweiz wachsenden Zahl von Personen im Asylprozess zu betrachten (Januar 2015: 47 903 Personen; Dezember 2016: 68 310 Personen).
Die Zahl der Sexualstraftaten nahm von 6648 im Jahr 2009 auf 7329 im Jahr 2016 zu. Die in diesem Zeitraum beobachteten Veränderungen sind hauptsächlich drei Arten von Straftaten zuzuschreiben: Pornografie, sexuelle Belästigung und unzulässige Ausübung der Prostitution. Die Zahl der erfassten Vergewaltigungsfälle ist mit durchschnittlich 572 Fällen pro Jahr relativ stabil.
2016 belief sich die Zahl der Beschuldigten, deren Sexualstraftaten von der Polizei aufgeklärt wurden, auf 4102. Darunter befanden sich 1867 Schweizerinnen und Schweizer, 1209 Angehörige der ausländischen ständigen Wohnbevölkerung, 216 Personen im Asylprozess sowie 810 nicht in der Schweiz wohnhafte Personen. Während bei der Schweizer und der ausländischen ständigen Wohnbevölkerung eine gewisse Stabilität zu beobachten ist, stieg die Zahl der Beschuldigten im Asylprozess von 125 im Jahr 2015 auf 216 im Jahr 2016. Auch diese Zunahme ist im Lichte der in diesem Zeitraum wachsenden Zahl von Personen im Asylprozess zu betrachten. Hauptursache für diese Zunahme sind zwei Arten von Straftaten: sexuelle Belästigung (plus 49 Beschuldigte) sowie Vergewaltigung (plus 21 Beschuldigte).
Antwort des Bundesrates.