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17.4010 · Motion · 2017-12-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzliche Vorkehrungen zu treffen, dass allein noch jene Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften zugelassen sind, welche nicht gleichzeitig im Steuerberatungsgeschäft tätig ist.

Begründung

Revisions- und Prüfungsaufgaben sollen eine ordnungsgemässe Rechnungslegung gemäss geltendem Recht gewährleisten. Werden diese mit einem Mandat zur Steuerberatung verbunden, entsteht die Gefahr einer Verschiebung des Schwerpunktes der Aktivitäten. Eine von anderen Aufträgen unabhängige Prüfung sichert deren Qualität, schützt vor Interessenkonflikten und dient der Einhaltung einer Compliance, wie sie in anderen Geschäften längst Praxis ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Per 1. Januar 2008 wurden die Bestimmungen zur Unabhängigkeit der Revisionsstelle verschärft und präzisiert.

Bei der ordentlichen Revision schliesst das Selbstprüfungsverbot schon heute die Steuerberatung durch das Revisionsunternehmen aus, wenn dadurch das Risiko der Überprüfung eigener Arbeiten entsteht. Insbesondere ist die Beratung im Hinblick auf risikoreiche Steueroptimierungsstrukturen unzulässig, die einen massgeblichen Einfluss auf die Jahresrechnung des geprüften Unternehmens haben können und daher durch die Revisionsstelle überprüft werden müssen. Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben bei den Gesellschaften des öffentlichen Interesses.

Bei der eingeschränkten Revision werden weniger hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit gestellt. Wenn die Gefahr einer Selbstüberprüfung besteht, so müssen eine personelle und organisatorische Trennung (insbesondere verschiedene leitende Personen) sowie die entsprechende Offenlegung im Revisionsbericht erfolgen.

Angesichts der bereits bestehenden gesetzlichen Regelung und der präzisierenden Erläuterungen der Branchenverbände in ihren Regelwerken bedarf es aktuell keiner weiter gehenden gesetzlichen Vorkehrungen, wie sie die Motion verlangt.

Im Übrigen ist die Trennung zwischen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung nicht geeignet, um gegen die im Rahmen der Paradise Papers aufgezeigten Konstrukte zur Steuervermeidung vorzugehen. Zur wirksamen Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerflucht und Steuerbetrug hat die Schweiz jüngst spezifische rechtliche Grundlagen geschaffen, die in diesem Bereich eine internationale Verständigung in Form des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA), des spontanen Informationsaustauschs (SIA) über Rulings sowie des Country-by-Country-Reportings (CbCR) ermöglichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.