Klimaerwärmung. Für eine verursachergerechte Finanzierung der Anpassungsmassnahmen
17.4016 · Motion · 2017-12-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche eine verursachergerechte Finanzierung der Klimaanpassungsmassnahmen sicherstellt. Konkret ist die Verfassungsgrundlage zu schaffen, um eine Klimaabgabe auf Treib- und Brennstoffen zu erheben, die einen Fonds für heutige und künftige Kosten der Klimaerwärmung speist.
Begründung
Wie unter anderem der Bergsturz von Bondo zeigt, führt die Klimaerwärmung zu enormen Kosten. Auch die Stabilisierung von Gondelbahnen oder Schutzwälle schlucken Millionen. Diese Ausgaben werden heute aus der Bundeskasse finanziert. Der Bund selber geht von Ausgaben für Anpassungsmassnahmen aufgrund der Klimaerwärmung von 40 Millionen Franken in den Jahren 2016 bis 2019 aus. In Zukunft werden diese Kosten weiter zunehmen.
Die CO2-Abgabe wird heute nur für die Finanzierung von Klimaschutzmassnahmen wie erneuerbare Energien und Energieeffizienz eingesetzt, nicht aber für Klimaanpassungsmassnahmen wie Schutz vor Fels-/Bergstürzen.
Diese Situation widerspricht dem Verursacherprinzip des Schweizer Umweltschutzes. Deshalb sollen in Zukunft Anpassungskosten über eine Abgabe auf fossiler Energie (Benzin und Heizöl) finanziert werden. Eine solche Massnahme stösst gemäss wissenschaftlichen Umfragen auch auf hohe Akzeptanz, da die eingenommenen Mittel verursachergerecht verwendet würden. Auch aus ökonomischer Sicht wäre eine solche verursachergerechte Finanzierung wünschenswert, da die Kostenwahrheit im Wettbewerb der Energieformen verbessert würde.
Da die Kosten für Anpassungsmassnahmen an die Klimaerwärmung in Zukunft höher ausfallen werden als heute, ist ähnlich dem Entsorgungsfonds für AKW-Betreiber ein Fonds zu schaffen, den Erdölimporteure äufnen müssen und dessen Deckungsziel sich aufgrund aktuellsten Kostenstudien anpasst.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das CO2-Gesetz strebt die Eindämmung der Klimaänderung an, die eine schädliche oder lästige Einwirkung im Sinne von Artikel 74 (Umweltschutz) der Bundesverfassung (BV; SR 101) darstellt. Gestützt auf Artikel 74 kann der Bund alle verhältnismässigen Massnahmen zur Erreichung des verfassungsmässigen Ziels des Umweltschutzes treffen. Dazu gehört die Erhebung von Lenkungsabgaben wie der bestehenden CO2-Abgabe, die Anreize für einen sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen setzt.
Eine Teilzweckbindung der Erträge einer Lenkungsabgabe ist verfassungsmässig, wenn sie die Erreichung des Lenkungsziels unterstützt und nur den kleineren Teil des Abgabeertrags betrifft. Dies trifft auf die heutige CO2-Abgabe zu, deren Einnahmen zum Teil für das Gebäudeprogramm, die direkte Nutzung der Geothermie für die Wärmebereitstellung und für den Technologiefonds eingesetzt werden. Mit diesen Teilzweckbindungen wird das Lenkungsziel der Verminderung der CO2-Emissionen unterstützt. Der Bundesrat möchte diese Teilzweckbindungen jedoch bis Ende 2025 auslaufen lassen und die CO2-Abgabe auf Brennstoffen als reine Lenkungsabgabe weiterführen.
Für eine Klimaabgabe auf Brenn- und Treibstoffen, oder nur auf Treibstoffen, welche einer verursachergerechten Finanzierung von Klimaanpassungsmassnahmen dienen soll, wäre hingegen eine neue Verfassungsgrundlage notwendig. Um dem Verursacherprinzip zu genügen, müsste dabei ein direkter Zusammenhang zwischen dem Verursacher und dem jeweiligen Ereignis feststellbar sein.
Zwischen der Klimaerwärmung und der CO2-Konzentration in der Atmosphäre besteht diese direkte Kausalität. Dementsprechend könnte der Ertrag einer Klimaabgabe für eine verursachergerechte Finanzierung von Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen verwendet werden. Bei Ereignissen wie in Bondo hingegen ist die Kausalität nicht eindeutig gegeben, da mehrere Faktoren einen Einfluss haben. Besonders schwierig zu trennen sind dabei Wetter und Klima. Die Überlagerung verschiedener Faktoren sowie die Unsicherheit des jeweiligen Anteils ergeben für das einzelne Ereignis keine quantifizierbare Kausalität.
Die in der Motion verlangte Klimaabgabe müsste daher als zweckgebundene Finanzierungssteuer erhoben werden. Aktuell werden für Klimaanpassungsmassnahmen seitens des Bundes jährlich rund 40 Millionen Franken aufgewendet. Selbst bei einer substanziellen Erhöhung der Anstrengungen für Anpassungsmassnahmen, was angesichts des fortschreitenden Klimawandels zu erwarten ist, wäre der Aufwand zur Schaffung der hierfür erforderlichen Verfassungsgrundlage für Beträge in dieser Grössenordnung unverhältnismässig.
Mit dem Nichteintreten auf die Botschaft zum Klima- und Energielenkungssystem (Kels) hat das Parlament 2017 zudem klar signalisiert, dass die Schaffung neuer Abgaben aktuell nicht zur Diskussion steht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.