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17.4037 · Interpellation · 2017-12-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Bekämpfung der Gewalt an Sportveranstaltungen liegt in der Schweiz grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Ihnen obliegt die Aufgabe, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und für die Strafverfolgung zu sorgen. Die Kantone haben sich im Hooligan-Konkordat zur gegenseitigen Unterstützung und Koordination verpflichtet. In der Pflicht steht aber auch der Bund, der mit der von Fedpol geführten Hooligan-Datenbank die Identifizierung, die konsequente Strafverfolgung und die strikte Sanktionierung von gewalttätigen Personen an und rund um Sportveranstaltungen unterstützt.

Im Juni 2016 haben die Konkordatskantone, die Swiss Football League und die Clubs Empfehlungen zur Umsetzung des Hooligan-Konkordats erlassen. Im Vordergrund stand eine verstärkte Beweissicherung, um gewalttätige Personen zu identifizieren und zu sanktionieren.

Dennoch kommt es immer wieder zu massiven Ausschreitungen mit hohen Sachschäden, zuletzt beispielsweise am 29. September 2017 in Muttenz und Pratteln, wo Fans bei der Rückfahrt ihres Extrazuges mehrfach die Notbremse zogen, über hundert Fans den Zug verliessen und trotz Einschreiten der Polizei eine Spur der Verwüstung hinterliessen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Bilanz zieht der Bundesrat ein Jahr nach den gemeinsamen Empfehlungen von Konkordat, Sportverbänden und Clubs bezüglich Wirksamkeit der Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen?

2. Genügen die Massnahmen des Konkordats, um Identifizierung und Sanktionierung von gewalttätigen Personen zu intensivieren?

3. Haben die vom Schweizerischen Polizeiinstitut ausgebildeten Videoteams auf den Anmarschwegen der Fans zur Beweissicherung und zur Identifizierung von gewalttätigen Personen Wirkung beigetragen? Mit welchen Resultaten?

4. Welche Transportpartnerschaften sind zwischen welchen Transportunternehmen und welchen Fanorganisationen bisher abgeschlossen oder verfügt worden? Mit welchen Verantwortlichkeiten bezüglich einer sicheren Anreise unter Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung?

5. Nach welchen Kriterien entscheiden die Einsatzleiter der Polizei in der Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips, ob gewalttätige Fan-Märsche gestoppt werden?

6. Müssen die Transporte strenger reglementiert oder die Clubs verbindlicher in die Verantwortung genommen werden, um den Schaden durch Hooligans zu minimieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Empfehlungen vom 30. Juni 2016 wurden gemeinsam durch die Kantone und die Swiss Football League (SFL), unter Einbezug weiterer Partner, erarbeitet und von den für die Erteilung von Spielbewilligungen zuständigen Behörden erlassen. Der Bundesrat wertet es als positiv, dass Behörden, Sportorganisationen und Transportunternehmen gemeinsam vorgehen. Dies ist auch im Sinne der bei der Kantonspolizei Freiburg angesiedelten, 2016 ins Leben gerufenen Polizeilichen Koordinationsplattform Sport (PKPS). Auch das geänderte Übereinkommen des Europarates über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen, welches im Sommer 2017 zur Vernehmlassung auflag, postuliert das gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten. Der ganzheitliche Ansatz fördert den Dialog und trägt dazu bei, dass die von Behörden und Privaten ergriffenen Massnahmen ihre Wirkung entfalten können. Es kann somit eine positive Bilanz gezogen werden.

2. Das heutige Recht bietet den zuständigen Behörden eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Identifizierung und Sanktionierung von gewalttätigen Personen, namentlich Videoüberwachung, privatrechtliche Stadionverbote, kantonalrechtliche Rayonverbote, Meldeauflagen und auf Bundesebene Ausreisebeschränkungen. Im internationalen Vergleich zeigt es sich, dass die Schweiz mit dem sehr spezifischen, kaskadenartig aufgebauten Instrumentarium an möglichen Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen gut ausgerüstet ist. Zudem sind die Sportveranstaltungen bewilligungspflichtig und können nur unter gewissen Auflagen durchgeführt werden.

3. Die Ausbildung von Videoteams für die Anmarschwege wird erstmals im Frühling 2018 angeboten. Der Kurs wird vom Schweizerischen Polizeiinstitut (SPI) in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Stadtpolizei Zürich durchgeführt. Ausbildungen des SPI geniessen in Polizeikreisen einen guten Ruf und werden sehr geschätzt. Die SFL und die Clubs intensivieren zudem die Überwachung beim Eingang und im Innern der Sportarenen. Auch die Video-Operateure der Clubs werden regelmässig geschult.

4. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) führen, um die Fans von den Regelzügen fernzuhalten, sogenannte Fanextrazüge vorwiegend für folgende Fussballclubs: BSC YB, FC Basel, FC Luzern, FC Sion, FC St. Gallen, FC Zürich, GC Zürich. Dabei existieren betreffend BSC YB und FC Luzern schriftliche Vereinbarungen. Bei den anderen Vereinen handelt es sich um mündliche Absprachen. Zudem haben die SBB beim FC Thun, beim FC Aarau und beim FC Winterthur mündliche Absprachen über die Benutzung von Regelzügen getroffen. Hauptzweck dieser Vereinbarungen und Absprachen ist, dass sich die Fanbegleitung des Clubs im Zug befindet und die Fans selber den Abfall wegräumen. Allen Vereinbarungen und Absprachen ist gemeinsam, dass sie keine finanzielle Verantwortung und Haftung nach sich ziehen.

5. Die Einsatzleiter der jeweiligen Kantons- oder Stadtpolizei entscheiden gemäss der aktuellen Lageeinschätzung, der Verhältnis- und Rechtmässigkeit und allfälliger weiterer Vorgaben, ob ein Fan-Marsch toleriert wird.

6. Der Bundesrat hat auf Verlangen des Parlamentes die Botschaft 13.068 (Fan-Transporte) zur Verschärfung des Transportrechts vorgelegt. Das Parlament hat diese abgelehnt und den Bundesrat beauftragt, Gespräche mit den Betroffenen zu führen. Am darauffolgenden runden Tisch unter Leitung des UVEK wurde von den Betroffenen festgestellt, dass der gemeinsame, partnerschaftliche Weg erfolgversprechender ist als einseitige Verschärfungen. Als eine der beschlossenen Massnahmen dieses runden Tisches prüfen die SBB in einer Arbeitsgruppe zurzeit zusammen mit der Polizei, der SFL und der Fanarbeit organisatorische Massnahmen bei der Fahrpreisgestaltung, dem Rollmaterial und den Fahrplänen der Fanextrazüge.

Antwort des Bundesrates.