17.4129 · Interpellation · 2017-12-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Mitglieder von Leitungsgremien bundesnaher Vorsorgeorganisationen (z. B. Compenswiss oder Publica) haben nicht nur die üblichen Pflichten treuhänderischer Vermögensverwaltung, sondern müssen sich bewusst sein, dass ihre Entscheidungen leicht zu asymmetrischen Markteingriffen führen können.
Dem Schweizer Verein verantwortungsbewusster Kapitalanlagen (SVVK) gehören ausnahmslos öffentliche Institutionen an. Nun macht dieser Verband Vorschläge, Gelder aus bestimmten Investitionen abzuziehen und bestimmte Investitionsmöglichkeiten von den Indexen zu entfernen. Der Bundesrat ist gebeten, anhand der Beispiele der Institutionen Compenswiss und Publica folgende Fragen zu beantworten:
1. Werden die Empfehlungen des SVVK von diesen Instituten umgesetzt?
2. Falls die Empfehlungen umgesetzt werden: Auf welcher Grundlage geschieht dies? Gibt es einen geregelten Prozess, oder handelt es sich um Ad-hoc-Entscheide?
3. Werden die Empfehlungen kritisch überprüft, indem Pro- und Kontra-Argumente dokumentiert, gewürdigt sowie öffentlich zugänglich gemacht werden?
4. Wie wird sichergestellt, dass die entsprechenden Strategien bzw. Anlagestrategien dieser Organisationen mit den Empfehlungen des SVVK im Einklang sind?
5. Sind sich die Mitglieder der Leitungsgremien der potenziellen Haftungsansprüche bewusst, die gegen sie persönlich geltend gemacht werden könnten, wenn sie aufgrund von SVVK-Empfehlungen ihre Pflichten zur treuhänderischen Vermögensverwaltung verletzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Anlageausschuss der Kassenkommission der Publica hat am 25. April 2017 entschieden, die Empfehlungen des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-Asir) für den Ausschluss von Rüstungsfirmen, die geächtete Waffen herstellen, zu berücksichtigen. Konkret entschied der Anlageausschuss, Aktien und Unternehmensanleihen von fünf Rüstungsfirmen, die von der Publica gehalten wurden, zu verkaufen. Compenswiss hat im Juni 2017 die Empfehlungen des SVVK-Asir umgesetzt und fünfzehn Unternehmen, die sogenannte unkonventionelle Waffen herstellen, ausgeschlossen, da deren Titel als problematisch eingestuft wurden. Insgesamt betrug der Anteil dieser Titel zu dieser Zeit 0,036 Prozent des Gesamtvermögens der Ausgleichsfonds.
2./3. Die Empfehlungen des SVVK-Asir basieren auf einer objektiven Grundlage, nämlich auf Schweizer Gesetzen und von der Schweiz unterzeichneten internationalen Konventionen. Es kommen keine eigenen, politisch motivierten oder moralisch begründeten Kriterien zur Anwendung. Ausschlaggebend ist, ob Unternehmen nachweislich gegen Schweizer Gesetze oder von der Schweiz ratifizierte internationale Konventionen verstossen. So erfolgt beispielsweise die Empfehlung zum Ausschluss eines Produzenten von geächteten Waffen nur dann, wenn die Verletzung der relevanten Normen durch das Unternehmen selbst oder durch die Regierung bestätigt wird. Die Argumentation für die Ausschlussempfehlungen wird auf der Internetseite des SVVK-Asir publiziert.
Bei der Publica und Compenswiss gibt es geregelte Prozesse: Bei der Publica werden die Ausschlussempfehlungen des SVVK-Asir zuerst durch die Geschäftsstelle plausibilisiert sowie Umsetzungsfragen (inkl. Kosten) analysiert. Anschliessend entscheidet der Anlageausschuss. Bei Compenswiss prüft das Investment Committee die Empfehlungen und unterbreitet dem Verwaltungsrat seine Stellungnahmen. Sowohl bei der Publica als auch bei Compenswiss werden die Empfehlungen nach einer inhaltlichen Prüfung umgesetzt. Dabei wird den Auswirkungen auf die Anlagestrategie sowie den Kosten und Renditen hinsichtlich des Gesamtvermögens Rechnung getragen, und es werden operationelle Überlegungen einbezogen.
4. Für die beiden Einrichtungen sind die Empfehlungen des SVVK-Asir nicht bindend. Die Evaluierungsprozesse, die sie anwenden, sorgen dafür, dass die getroffenen Entscheide mit ihrer Good Governance und ihren Anlagestrategien in Einklang stehen.
5. Eine Umsetzung der SVVK-Asir-Empfehlungen durch die Leitungsgremien der Publica und Compenswiss erfolgt immer unter Berücksichtigung der Sicherheit, des marktkonformen Ertrags und der Risikoverteilung des Gesamtvermögens gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen auch eine sorgfältige Auswahl, Bewirtschaftung und Überwachung der Vermögensanlagen. Dazu zählt eine laufende Einschätzung und Überwachung der Anlagerisiken. Bei Ausschlussempfehlungen des SVVK-Asir handelt es sich um Firmen, die systematisch Schweizer Recht und von der Schweiz ratifizierte internationale Konventionen verletzen und somit potenziell höhere finanzielle Risiken darstellen als unproblematische Firmen. Unter diesen Umständen sind allfällige Massnahmen im Sinne der Empfehlungen des SVVK-Asir als Teil der treuhänderischen Pflichten der beiden Institutionen zu betrachten.
Antwort des Bundesrates.