17.4135 · Motion · 2017-12-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 30 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) dahingehend anzupassen, dass alle EU-Übereinstimmungsbescheinigungen akzeptiert werden.
Begründung
Die Internationalisierung des Handels im Motorfahrzeugbereich ist weit fortgeschritten. Zur Nivellierung des Schweizer Preisniveaus und im Bestreben gegen die Hochpreisinsel Schweiz muss es Kunden und Importeuren möglich sein, aus sämtlichen Ländern der EU Fahrzeuge ohne bürokratische Hindernisse und Kosten für unnötige Regulierungen zu beziehen. Artikel 30 Absatz 2 VTS hemmt jedoch den grenzüberschreitenden Fahrzeugkauf durch Schweizerinnen und Schweizer, da die Anerkennung von EU-Übereinstimmungsbescheinigungen auf die Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch beschränkt wird. Schweizer Bürger und Unternehmen werden somit - anders als EU-Bürger - in der Wahl ihrer Bezugsquellen im Ausland stark eingeschränkt. So müssen sie die Mehrkosten für die beglaubigte Übersetzung und den durch die Übersetzung verursachten Zeitverlust selbst tragen.
Der Inhalt der EU-Übereinstimmungsbescheinigungen kann von den Behörden aufgrund der einheitlichen Normierung und Nummerierung der Informationen zweifelsfrei auch in anderen Sprachen als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch nachvollzogen werden. Die Verkehrssicherheit und die Einhaltung von Schweizer Normen und Auflagen werden dadurch nicht gefährdet.
Entsprechend kann mit der beantragten Deregulierung die Flexibilität der importierenden Bürger und KMU bei der Wahl der Bezugsquellen erhöht werden. Dies fördert den Preiskampf und damit den Wettbewerb im Motorfahrzeugbereich. Durch die Annahme der Motion werden mit einer sinnvollen Deregulierung die Bürokratie, unnötige Handelshemmnisse und damit auch die Hochpreisinsel Schweiz bekämpft.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz akzeptiert bereits heute alle gültigen EU-Übereinstimmungsbescheinigungen, ungeachtet des Herkunftsstaates. Für Unterlagen in anderen Sprachen als Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch wird lediglich eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Der Bundesrat ist jedoch bereit, im Rahmen einer der nächsten Revisionen der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) gemeinsam mit den kantonalen Zulassungsbehörden zu prüfen, wie der Übersetzungsaufwand künftig reduziert werden kann (z. B. durch den Verzicht auf die Beglaubigung der Übersetzung oder indem die Übersetzung nur noch auf Verlangen der Zulassungsbehörde vorgelegt werden muss).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.