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17.4155 · Interpellation · 2017-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Wieso wird der Auftragnehmer IHE Services Europe im Abschnitt der Ausschlüsse als Lieferant erwähnt, aber nicht namentlich von der WTO-Ausschreibung als vorbefasster Anbieter ausgeschlossen, obwohl dieser im Vorfeld der Ausschreibung zentrale Dokumente beigesteuert hat (z. B. Grobkonzept EPD-Referenzumgebung, B5 (6-23) Maintenance Services for IHE Gazelle Test Platform for eHealth Suisse (Author IHE Services))?

2. Trifft es zu, dass das Kriterium Server (Standort, Wartung, Sicherheit der Server und organisatorische Massnahmen zur Sicherheit) nicht vorgängig geklärt wurde (TS 1.3)?

3. Wurde der Auftrag erteilt, obwohl Muss-Kriterien nicht erfüllt wurden (EK01: fehlender Registerauszug, EK07: CV der Projektverantwortlichen)?

Begründung

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz hat die IG E-Health am 13. März 2017 beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ein Gesuch auf Vorlage aller Dokumente der Ausschreibung "Elektronisches Patientendossier Referenzumgebung (EPD-Ru)" gestellt. Innerhalb des Schlichtungsverfahrens wurde der IG E-Health Einblick in Dokumente der Vergabe "Elektronisches Patientendossier Referenzumgebung (EPD-Ru)" gewährt. In diesem Zusammenhang sind Fragen aufgetaucht. Das BBL war trotz schriftlicher Aufforderung nicht gewillt, diese zu beantworten, da sie nicht Teil des Schlichtungsverfahrens seien. Ich bitte den Bundesrat, diese Fragen zu beantworten, damit die Rechtmässigkeit der Vergabe geprüft werden kann.

Stellungnahme des Bundesrates

Um das entsprechende Know-how im Inland aufzubauen, wäre die Vergabe der Referenzumgebung für das elektronische Patientendossier an einen Anbieter in der Schweiz erwünscht gewesen. Im Rahmen der WTO-Ausschreibung gingen jedoch keine Offerten ein. Der Auftrag wurde deshalb freihändig an IHE Services Europe vergeben. Dem Gesuch vom 13. März 2017 der IG E-Health nach Öffentlichkeitsgesetz (SR 152.3) wurde stattgegeben. Es wurden der IG E-Health vom Bundesamt für Bauten und Logistik alle vorhandenen Dokumente zugestellt, was diese gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten am 10. August 2017 bestätigte.

Gegen beide Verfahren wurden keine Rechtsmittel ergriffen, womit sie rechtskräftig wurden. Der Bundesrat äussert sich inhaltlich nicht zu diesen abgeschlossenen Verfahren.

Antwort des Bundesrates.

E-Patientendossier. Ist die freihändige Vergabe der Referenzumgebung rechtskonform erfolgt? | Lexipedia | Lexipedia