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17.4176 · Interpellation · 2017-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

An der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris haben 195 Staaten, inklusive der Schweiz, vereinbart, die globale Erderwärmung auf weit unter 2 Grad Celsius zu beschränken. Darunter fällt auch, dass Länder ihre Finanzströme so umlenken, dass sie kompatibel mit dem 2-Grad-Ziel sind (Art. 2c). Im selben Jahr hat sich die Schweiz an vorderster Front für die Verabschiedung der Agenda 2030 und ihrer 17 globalen Nachhaltigkeitsziele eingesetzt und will diese auch in der internationalen Zusammenarbeit umsetzen. Ungeachtet dessen finanzieren multilaterale Entwicklungsbanken, in welchen die Schweiz Aktionärin ist, weiterhin Kohlekraftwerke wie das Medupi Power Project in Südafrika (Weltbank, Afrikanische Entwicklungsbank), das Jamshoro Power Generation Project in Pakistan (Asiatische Entwicklungsbank) oder Tameh in Polen (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung).

Angesichts der Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem Pariser Abkommen und der Quecksilber-Konvention sowie der Schutzpflichten der Schweiz zur Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie begründet er, dass öffentliche Gelder in gesundheitsschädigende Kohleprojekte ins Ausland fliessen?

2. Wie stellt er sicher, dass die Investitionsentscheide von Entwicklungsbanken mit Schweizer Beteiligung kompatibel sind mit dem 2-Grad-Ziel und dem Pariser Abkommen (Art. 2c)?

3. Wie werden Krankheiten und vorzeitige Todesfälle der lokalen Bevölkerung rund um ein Kohlekraftwerk, welche durch den Ausstoss von Quecksilber, Arsen u. a. entstehen, in den Investitionsentscheid einer Entwicklungsbank einbezogen?

4. Die Kosten pro Kilowattstunde von Solar- oder Windenergie sind je nach Konstellation selbst ohne Berücksichtigung externer Kosten günstiger als Strom aus Kohlekraft. Wie begründet er, dass eine teurere Technologie, welche nachweislich Klima- und Umweltschäden nach sich zieht, weiterhin mit Schweizer Beteiligung finanziert wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Entwicklungsbanken sind führende globale Akteure, die darauf hinwirken, die Umsetzung des UN-Klimaabkommens von Paris voranzutreiben. Gemäss OECD-Schätzungen ("Roadmap to US$100 Billion", OECD, Oktober 2016) werden sie im Jahr 2020 alleine 28 Milliarden US-Dollar an das jährliche Klimafinanzierungsziel von 100 Milliarden Dollar beitragen.

1./4. Bei den genannten Kohleprojekten handelt es sich um Investitionsentscheide, die bereits 2009 (Medupi, Afrikanische Entwicklungsbank) bzw. 2013 (Jamshoro, Asiatische Entwicklungsbank) getroffen wurden. In beiden Fällen hatte sich die Schweiz im Exekutivrat der Stimme enthalten.

Beim Tameh-Projekt in Polen aus dem Jahr 2016 finanziert die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) die vollständige Umstellung des bisher auch mit Kohle betriebenen Kraftwerks in Krakau auf Gas. Im Übrigen hat in den letzten drei Jahren keine multilaterale Entwicklungsbank, an der die Schweiz beteiligt ist, der Finanzierung eines Kohlekraftwerks zugestimmt. Wie in der Antwort zur Interpellation Gasser 14.4261, "Verwendung öffentlicher Gelder für die Finanzierung von Kohlekraftwerken im Ausland", vom Dezember 2014 erläutert, setzt sich die Schweiz in den multilateralen Entwicklungsbanken für eine restriktive Praxis bei der Finanzierung von Kohlekraftwerkvorhaben ein. Sie stimmt dem Bau von Kohlekraftwerken nur in seltenen, begründeten Ausnahmefällen zu; sie setzt sich gegen die Unterstützung des Baus von Kohlekraftwerken ein, welche im national festgelegten Klimaziel eines Landes nicht berücksichtigt wurden.

Elektrizität aus fossilen Energieträgern kann in gewissen Ländern und Regionen eine stabile Grundversorgung leisten, bis hinreichend Alternativen aus dem Ausbau erneuerbarer Energien für einen langfristigen Wechsel auf Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung stehen. Die Entwicklungsbanken haben hohe Hürden für Projekte zur Finanzierung von Kohlekraft. Bei der ökonomischen Analyse zur Evaluierung von deren Wirtschaftlichkeit wenden die EBRD seit 2014 und die Weltbank seit 2018 einen sogenannten Schattenpreis an, der künftige CO2-Emissionen und die dadurch entstehenden Kosten einbezieht.

2. Über die einzelnen Investitionsentscheide hinaus wirkt die Schweiz aktiv bei der kontinuierlichen Verbesserung der Energie- und Klimastrategien mit und setzt sich für eine Stärkung der Umwelt- und Sozialstandards der multilateralen Entwicklungsbanken ein. Die Entwicklungsbanken tragen massgeblich dazu bei, Investitionsbarrieren in Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien abzubauen und Investitionen in klimafreundliche Energiequellen zu mobilisieren. Sie ermöglichen damit ihren Kunden, den Entwicklungs- und Schwellenländern, ihre im UN-Klimaabkommen von Paris vereinbarten Ziele umzusetzen, wovon auch die Schweiz profitiert.

Bezüglich Artikel 2.1c des UN-Klimaabkommens von Paris zur Klimaverträglichkeit von Finanzflüssen setzt der Bundesrat im Inland, wie in der Antwort zur Interpellation Jans 17.3914, "Wann wird der Finanzsektor in die Pflicht genommen?", vom September 2017 dargestellt, auf Freiwilligkeit und eine verbesserte Transparenz bei der Umsetzung des Klimaziels. Auf internationaler Ebene unterstützt die Schweiz die Etablierung von Standards zur Beurteilung klimaverträglicher Investitionen und Finanzierungen. Zudem engagiert sie sich auch in den Entwicklungsbanken für eine Investitionsstrategie, die mit dem globalen Temperaturziel kompatibel ist. Diese Haltung entspricht einem internationalen Trend: Am One Planet Summit in Paris im Dezember 2017 haben etliche staatliche und private Investoren klar zum Ausdruck gebracht, dass sie ihre Investitionen in emissionsintensive Anlagen, insbesondere Kohlekraftwerke, zurückziehen werden.

3. Durch multilaterale Entwicklungsbanken finanzierte Projekte müssen die jeweiligen nationalen Richtlinien und Grenzwerte einhalten. Jedes Projekt wird zudem gemäss den global gültigen Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards der jeweiligen Entwicklungsbank evaluiert. Diese bezwecken die Kontrolle und Minimierung - etwa durch moderne Filtertechnologie - der von thermischen Kraftwerken verursachten Luftverschmutzung durch Feinstaub, Schwefeldioxid, Schwermetalle wie Quecksilber usw.

Antwort des Bundesrates.