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17.4227 · Motion · 2017-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Task-Force digitaler Freihandel einzusetzen, um die Handelshemmnisse wie das Geoblocking in rascher Frist beseitigen zu können.

Begründung

Gemäss Mitteilung vom 20. November 2017 entsteht in Kürze ein digitaler europäischer Binnenmarkt (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-4781_de.htm): Das konsumentenfeindliche und unliberale Geoblocking wird auf dem europäischen Markt abgeschafft. Innerhalb des Binnenmarktes wird es deshalb nicht mehr möglich sein, Konsumentinnen und Konsumenten wie auch die Wirtschaft - insbesondere KMU - namentlich preislich zu diskriminieren, nur weil sie in einem anderen Land leben bzw. aktiv sind.

Bereits im Juni 2016 habe ich den Bundesrat aufgefordert (vgl. Motion 16.3499, "Task-Force digitaler Freihandel. Stopp dem Geoblocking"), in vorausschauender Weise eine Task-Force digitaler Freihandel einzusetzen. Damals vertröstete der Bundesrat mit den Worten, es sei nicht zielführend, bereits jetzt tätig zu werden. Zwischenzeitlich macht nun aber der Binnenmarkt Nägel mit Köpfen und schafft in grossen Teilen die Geoblocking-Diskriminierung ab. Es besteht die akute Gefahr, dass die Schweiz auch hier vom Binnenmarkt ausgeklammert wird und KMU sowie Konsumentinnen und Konsumenten einen fairen Marktzugang verlieren - namentlich in der Beschaffung. Mithin besteht sogar die Gefahr, dass die Preise bei uns zur Kompensation von Margenverlusten innerhalb der EU aufgrund der weiter möglichen Abschottung noch steigen werden. Dies ist Gift insbesondere für die exportorientierten KMU, aber auch für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielten am 20. November 2017 eine Einigung über einen Verordnungstext gegen das "ungerechtfertigte Geoblocking". Demnach dürfen Konsumenten und Unternehmen, die Güter oder Dienstleistungen in einem anderen EWR-Land als jenem ihrer Niederlassung oder ihres Wohnsitzes zum Endverbrauch kaufen wollen, dort nicht mehr bezüglich der Nettopreise oder Zahlungskonditionen diskriminiert werden (indem sie bspw. automatisch zu einer anderen, möglicherweise teureren Webseite in ihrem Herkunftsstaat umgeleitet werden). Die neuen Vorschriften sollen neun Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Die EU-Regulierung gilt jedoch nur für Endverbraucher, das heisst, sie gilt nicht für Güter und Dienstleistungen, die als Vorleistungen gebraucht, weiterverkauft oder sonst gegen Entgelt Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Die Verordnung sieht zudem keine Lieferverpflichtung ausserhalb des Tätigkeitsstaates und auch keine Harmonisierung der Preise vor. Ausgenommen von der Regulierung sind unter anderem audiovisuelle Dienste, elektronische Kommunikationsdienstleistungen sowie nichtaudiovisuelle Güter, welche durch das Urheberrecht geschützt sind (z. B. Software, E-Books, Musikstreaming, Online-Spiele). Die Regulierung beschränkt demnach das Geoblocking innerhalb der EU bzw. des EWR nur teilweise und unvollständig. Gerade KMU dürften von der Regulierung nur am Rande profitieren, da Vorleistungen (z. B. Produkte für den Weiterverkauf, wie etwa im Handel angebotene Produkte, und Teile zur Weiterverarbeitung, wie etwa einzelne Komponenten einer Maschine) ausgenommen sind.

Da die Schweiz nicht Teil des europäischen Binnenmarktes ist, ändert sich durch die neue Regulierung in der EU für Schweizer Abnehmer vorerst nichts. Der Bundesrat verfolgt jedoch die Arbeiten der EU zum digitalen Binnenmarkt mit grosser Aufmerksamkeit und evaluiert laufend den Handlungsbedarf. Insbesondere beobachtet und analysiert eine interdepartementale Arbeitsgruppe die Entwicklungen in der EU sowie die Folgen für die Schweiz. Im Rahmen der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie Digitale Schweiz ist formell verankert, diese Berichterstattung systematisch weiterzuführen.

Zudem verlangt die kürzlich eingereichte Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)" unter anderem, dass "der diskriminierungsfreie Einkauf im Online-Handel grundsätzlich zu gewährleisten" sei. Der Bundesrat wird sich deshalb im Rahmen der üblichen, departementsübergreifenden Arbeiten zur Erstellung der entsprechenden Botschaft in den kommenden Monaten vertieft mit dem Thema Geoblocking auseinandersetzen.

Die relevanten Analysen zu den Handelshemmnissen im grenzüberschreitenden Online-Handel werden nach Auffassung des Bundesrates innerhalb der bestehenden Strukturen somit bereits fokussiert und effizient erörtert. Neue oder andere Strukturen erachtet der Bundesrat daher als nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.