17.4254 · Interpellation · 2017-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In verschiedenen Medien wurde in letzter Zeit vermehrt darüber berichtet, dass steigender Druck in der Schule und zu Hause - auch infolge (über-)füllter Freizeit - Kinder krank macht. Stress in der Schule, familiäre Belastungen und die Anforderungen der Gesellschaft an "funktionierende" Kinder sind zusätzliche Stressoren. Offensichtlich melden sich bei Ärztinnen und Ärzten immer mehr Schülerinnen und Schüler mit psychosomatischen Beschwerden: Sie leiden an Kopfweh, Schlafstörungen oder Depressionen. Auch psychische Störungen häufen sich bei Kindern auffallend.
Aufgrund dieser Situation bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat er Kenntnis von diesen steigenden Krankheitszahlen?
2. Kann es sein, dass eine korrekte Diagnose sehr schwierig ist und es deshalb zu Fehldiagnosen und damit auch zu falschen Behandlungen kommen kann (etwa im Fall von Borderline, ADHS oder Ähnlichem)?
3. Gemäss Kinderrechtskonvention haben Kinder unter anderem Anrecht auf angemessene Freizeit und Erholung, Gesundheitsversorgung, Berücksichtigung ihres Kindeswohls sowie ein Anrecht auf eine optimale Entwicklung. Dazu gehört auch ihr Partizipationsrecht in diesen Gesundheits-, Familien- und Schulbelangen. Wäre er bereit, eine entsprechende Sensibilisierungskampagne zu starten?
4. Eltern, andere Erziehungsberechtigte und medizinische Fachpersonen tragen die Sorge und die Verantwortung für das Wohlbefinden des Kindes. Sie sind auch verantwortlich für die Einhaltung der unter Ziffer 3 erwähnten Kinderrechte. Denkt er, dass in dieser Hinsicht Eltern- und Fachpersonenbildung gestärkt und gefördert werden müssten?
5. Ist die Frühförderung und Stärkung des Kindes eine weitere hilfreiche Massnahme?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Datenlage zur Gesundheit von Kindern ist in vielen Bereichen spärlich, besonders was ihre psychische Gesundheit angeht. Die Datenlage bei Jugendlichen ist etwas besser. Die Studie "Health Behaviour in School-aged Children" (HBSC) befragt alle vier Jahre 11- bis 15-Jährige zu ihrer Gesundheit. Die meisten Jugendlichen nehmen hohe Unterstützung seitens ihrer Familie und Freunde wahr und erleben die sozialen Beziehungen im schulischen Umfeld als positiv. Seit 1998 ist der Anteil der Jugendlichen, welche sich durch die Schularbeit gestresst fühlen, nur geringfügig gestiegen. Der Stress nimmt jedoch mit zunehmendem Alter und Schulstufe zu. Bei den Jugendlichen, welche durch die Arbeit für die Schule erhöhten Druck verspüren, kommt es häufiger vor, dass sie an einzelnen oder gar mehreren psychoaffektiven Symptomen leiden.
2. Psychiatrische Diagnosen werden wie in der somatischen Medizin nach einem internationalen medizinischen Klassifikationssystem vergeben (ICD-10, welches von der WHO herausgegeben wird). Dieses legt klare Kriterien für eine Diagnose fest. Daraus werden die weiteren Schritte für eine Behandlung gemäss Behandlungsempfehlungen der Fachgesellschaften (SGPP, Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie; SGKJPP, Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) abgeleitet. Im Grundsatz ist festzuhalten, dass die Aufsicht über die ärztliche Tätigkeit durch die Kantone ausgeübt wird.
3. Weite Teile der Umsetzung der Kinderrechtskonvention fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. So sind die Kantone in erster Linie für die gesundheits-, bildungs- und familienpolitischen Anliegen zuständig, und sie sensibilisieren ebenfalls zu den Kinderrechten.
Der Bund unterstützt mit einem jährlichen Kredit von 180 000 Franken Aktivitäten von privaten, nichtgewinnorientierten Organisationen zur Sensibilisierung über die Kinderrechte (Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte; SR 311.039.1). Mit diesem Kredit können punktuelle Lücken von gesamtschweizerischer Bedeutung geschlossen werden. Bei flächendeckend angelegten Sensibilisierungskampagnen stehen jedoch Aufwand und Ertrag oft in einem ungünstigen Verhältnis. Unter der Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen sieht der Bundesrat folglich von einer Kampagne ab.
4. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass Bezugspersonen eines Kindes über das nötige Wissen verfügen sollen, um im besten Interesse des Kindes zu handeln. Aus- und Weiterbildungen von Eltern und Fachpersonen können dazu einen Beitrag leisten; ihre Förderung ist deshalb sinnvoll. Es gibt jedoch heute keine Übersicht zu den Aus- und Weiterbildungsangeboten in den unterschiedlichen Fachbereichen betreffend die Kinderrechte in der Schweiz, weil sehr unterschiedliche, private ebenso wie öffentliche Akteure auf verschiedenen Staatsebenen dafür zuständig sind.
5. Der Entwicklung des Kindes angemessene Massnahmen im Bereich der frühen Förderung bzw. in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung haben nachgewiesenermassen einen positiven Effekt auf ihre psychische, physische und soziale Entwicklung. Dieser positive Effekt zeigt sich insbesondere bei Kindern, welche negativen Einflüssen in ihrem Umfeld ausgesetzt sind. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass mit gezielter, positiver Unterstützung und frühen Interventionen das Risiko einer stressinduzierten Erkrankung gesenkt werden kann. Der Bundesrat will daher seine Aktivitäten in diesem Bereich im bestehenden Umfang weiterführen.
Antwort des Bundesrates.