17.4269 · Interpellation · 2017-12-15
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Misshandlung älterer Menschen wird seit ungefähr 15 Jahren als wachsendes Problem wahrgenommen. Die Prävention solcher Misshandlungen, sei dies in privaten Haushalten oder in Institutionen, ist stark geprägt vom Föderalismus und von der Autonomie der Gemeinden und der Kantone. Als Folge davon wird das Problem je nach Region unterschiedlich angegangen.
Bis heute gibt es keine nationale Strategie zur Prävention dieser Misshandlungen, denn die Schweiz verfügt nicht über eine landesweite Statistik zu diesem Phänomen. Unter die Misshandlungen fallen die physischen und die sexuellen sowie die psychischen Misshandlungen, aber auch finanzielle und materielle Beeinträchtigungen sowie die Vernachlässigung. Aus der Schweizerischen Gesundheitsbefragung der Jahre 2002, 2007 und 2012 sind die Fragen zu erlittenen Formen von Gewalt verschwunden, weil man dieses Thema als nicht prioritär eingestuft hat. Das erstaunt umso mehr, als das Problem mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung immer grösser werden dürfte. Geht man von den Zahlen zu Europa aus, so müssen wir annehmen, dass in der Schweiz zwischen 10 und 20 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahren von dem Phänomen betroffen sind, also ungefähr 300 000 Menschen.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wäre es angesichts des Fehlens gesicherter Daten über das Ausmass der Problematik der Misshandlung älterer Menschen nicht angezeigt, ein Observatorium für dieses Phänomen einzurichten?
2. Welche Strategie auf nationaler Ebene schwebt dem Bundesrat vor, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern?
3. Im Zusammenhang mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat der Bundesrat versprochen, einen kostenlosen 24-Stunden-Telefondienst für gewaltbetroffene Opfer und ihre Angehörigen einzurichten. Wann wird das umgesetzt?
Stellungnahme des Bundesrates
Gewaltanwendung und Misshandlungen gegenüber Menschen, unabhängig von ihrem Alter, sind nicht tolerierbar. Gerade ältere Menschen können aufgrund ihrer altersbedingten Einschränkungen besonders verletzlich sein. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung dieser Thematik bewusst. Er hat kürzlich das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte mit einer Studie zu den Menschenrechten älterer Personen in der Schweiz beauftragt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewalt und Vernachlässigung dieser Menschen. In Erfüllung des Postulates Glanzmann-Hunkeler 15.3945, "Gewalt im Alter verhindern", hat der Bundesrat nun den Auftrag, einen Bericht zu diesem Thema vorzulegen und zu prüfen, ob entsprechende Massnahmen auf nationaler Ebene erforderlich sind. So wird er auf dem neuesten Wissensstand sein und über eine Entscheidungsgrundlage verfügen.
1./2. Der Bundesrat wird aus dem Bericht in Erfüllung des obengenannten Postulates die notwendigen Schlüsse ziehen.
3. Das Bundesamt für Justiz hat zusammen mit den Kantonen eine Studie zu Machbarkeit und Kosten der Einrichtung einer kostenlosen, rund um die Uhr verfügbaren Telefonberatung für Opfer von Gewalt durchführen lassen. Die Studie hat gezeigt, dass eine solche Telefonberatung technisch machbar ist. Der Bund führt zurzeit Gespräche mit den Kantonen über das weitere Vorgehen in diesem Projekt.
Antwort des Bundesrates.