17.431 · Parlamentarische Initiative · 2017-03-17
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 15a des Bürgerrechtsgesetzes wird wie folgt ergänzt: Nur Personen, die nach Artikel 136 der Bundesverfassung stimmberechtigt sind, können für die Erteilung und Verweigerung des Bürgerrechts zuständig sein.
Begründung
Gewisse Kantone erteilen Personen mit ausländischer Nationalität politische Rechte auf kommunaler Ebene. So können Ausländerinnen und Ausländer Mitglieder von Einbürgerungskommissionen oder der zuständigen Behörde sein. Dadurch können sie über die Erteilung der Schweizer Staatsbürgerschaft entscheiden.
Um eine gewisse Kohärenz zu wahren und Unklarheiten aus der Welt zu schaffen, schlage ich vor, nur Stimmberechtigten die Möglichkeit zu geben, an diesen Entscheidungen teilzuhaben.