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Dramatischer Rückgang von Fluginsekten in Deutschland. Welche Massnahmen werden in der Schweiz ergriffen?

17.4310 · Interpellation · 2017-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf meine Frage 17.5571 bestätigt der Bundesrat, dass die Untersuchung der Insektenforscherinnen und -forscher aus Deutschland, die einen Rückgang der Fluginsekten von 76 Prozent über die letzten 30 Jahre beschreibt, gut dokumentiert ist. Gleichzeitig stellt er fest, es gebe für die Schweiz keine vergleichbaren Daten, man könne jedoch davon ausgehen, dass die Verbreitung von Insekten gering sei und weiter abnehme. Das Verschwinden der Insekten sei eine Bedrohung für die unverzichtbaren Leistungen, die die Ökosysteme für unsere Gesellschaft und Wirtschaft erbringen. Die daraus folgenden Konsequenzen für die Biodiversität sowie für Landwirtschaft, Waldwirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes beschreibt er als enorm.

Das ist alarmierend, und ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist es korrekt, dass etwa die Rote Liste der gefährdeten Bienen über 25-jährig ist, sich primär auf das Studium einiger weniger Publikationen sowie auf Einzelfunde des Autors stützt und dass dieser schon damals schrieb: "Unsere Kenntnisse über Verbreitung und Rückgang der Bienen in der Schweiz sind sehr mangelhaft. ... Deshalb kann heute eine Rote Liste nur provisorischen Charakter haben"?

2. Ist es korrekt, dass die Roten Listen lediglich die Verbreitung von seltenen Arten untersuchen und daher ungeeignet sind, die Verbreitung oder die Zu- und Abnahme von Insekten im Allgemeinen zu beurteilen?

3. Nachdem der Bundesrat in den vergangenen Jahren mehrmals und von verschiedener Seite aufgefordert wurde, Fluginsekten in das Schweizer Monitoringprogramm "Arten und Lebensräume Landwirtschaft" (ALL-EMA) aufzunehmen: Ist er jetzt bereit, Fluginsekten in ALL-EMA aufzunehmen, die damit verbundenen Zusatzkosten zu tragen und so dem aktuellen Informationsnotstand entgegenzuwirken?

4. Der Bundesrat setzte aus einem umfassenden Expertenbericht zur Motion der UREK des Nationalrates 13.3372, "Nationaler Massnahmenplan zur Gesundheit der Bienen", einige wenige Massnahmen um und führte wenige zusätzliche Untersuchungen durch, aber viel zu wenige. Welche weiteren Massnahmen plant er nun nach diesen besorgniserregenden Studien aus Deutschland?

5. Ist er nun bereit, die notwendigen Schritte einzuleiten, um den Schutz und die Förderung der für Landwirtschaft, Waldwirtschaft und für die Gesellschaft als Ganzes vitalen Fluginsekten sicherzustellen und somit konsequent dem Vorsorgeprinzip zu entsprechen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Rote Liste der Wildbienen wurde 1994 erstellt und ist nach wie vor gültig. Eine revidierte Fassung soll 2021 veröffentlicht werden.

2. In einer Roten Liste werden alle Arten der jeweiligen Artengruppe erfasst, ungeachtet dessen, ob sie selten oder verbreitet sind. Damit eine Art in eine Rote Liste aufgenommen wird, muss ihr Bestand gemäss den Kriterien der Weltnaturschutzunion (Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen, IUCN) innerhalb von 10 Jahren um 30 Prozent geschrumpft sein. Bis heute wurden 11 Insektengruppen, die zusammen 2833 Arten umfassen, im Rahmen einer Roten Liste untersucht. Die untersuchten Arten leben in sehr unterschiedlichen Lebensräumen (Gewässer, Landwirtschaftsgebiete, Wälder, Alpen) und vermitteln daher ein ziemlich repräsentatives Bild der Situation der Insekten im Allgemeinen. Allerdings entsprechen diese 2833 Arten nur 10 bis 15 Prozent der geschätzten Insektenvielfalt in der Schweiz. Somit stellen die heutigen Roten Listen nur eine limitierte Datenbasis dar, um die Verbreitung oder die Zu- und Abnahme von Insekten im Allgemeinen festzustellen.

3. Die Forschungsergebnisse aus Deutschland machen deutlich, wie wichtig Programme zur Beobachtung der Biodiversität sind. Insekten nehmen eine Schlüsselrolle im Kreislauf innerhalb der Ökosysteme ein und reagieren rasch auf Veränderungen, sie sind damit gute Indikatoren für die Überwachung der Funktionalität unserer Ökosysteme und der Leistungen dieser Ökosysteme. Im Rahmen des Biodiversitätsmonitorings Schweiz (BDM) werden Populationen häufiger und verbreiteter Tagfalterarten (seit 2003) und von Gewässerinsekten (seit 2011) beobachtet und allgemeine Tendenzen für diese Artengruppen auf nationaler Ebene abgeschätzt. Die Ausdehnung der Programme des Biodiversitätsmonitorings auf weitere Insektengruppen wurde geprüft, aus Finanzierungsgründen jedoch nicht umgesetzt. Die im Rahmen des BDM gesammelten Daten (Tagfalter) fliessen in das Programm ALL-EMA (Arten und Lebensräume Landwirtschaft - Espèces et milieux agricoles) ein. Agroscope wird bis Ende 2019 Grundlagen für eine allfällige Integration der Bestäubungsleistung in die Monitoringprogramme des Bundes erarbeiten.

4. Der Bundesrat setzt mit dem Massnahmenplan "Bienengesundheit" erste Massnahmen um, unter anderem für die Bekämpfung von Krankheiten und die Ausbildung der Imker und Imkerinnen. Weitere Massnahmen (z. B. die Erweiterung der Direktzahlungen für Blühstreifen) werden zurzeit weiterentwickelt. Andere Massnahmen, wie zum Beispiel die Erfassung von Ökosystemleistungen, benötigen noch weitere Forschung. Massnahmen zur Minderung der Risiken für Insekten sind ebenfalls im Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) enthalten. Mit der Verabschiedung des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz hat sich der Bundesrat verpflichtet, die Biodiversität in ihrer Gesamtheit zu erhalten und zu fördern. Ob der Verlust an Insektenfauna gestoppt und die Situation verbessert wird, hängt unter anderem vom Erfolg der Sanierung von Schutzgebieten und dem Ausbau der ökologischen Infrastruktur durch Bund und Kantone ab. Auch im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung der Biodiversität sind bedeutende Anstrengungen erforderlich, namentlich in der Land- und Waldwirtschaft, der Agglomerations- und Energiepolitik sowie bei der Berücksichtigung und Vernetzung von Insektenhabitaten bei raumplanerischen Tätigkeiten. Im Landwirtschaftsbereich werden mit der Agrarpolitik 2022 plus die Rahmenbedingungen so definiert, dass die natürlichen Ressourcen besser geschont werden und die Biodiversität wirkungsvoller gefördert wird.

Antwort des Bundesrates.

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