17.5012 · Fragestunde. Frage · 2017-02-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das SBFI hat die Änderung der Berufsbildungsverordnung (Neuregelung Finanzierung HBB) in die Vernehmlassung geschickt. Als Voraussetzung von Teilbeträgen durch den Bund an die Vorkursfinanzierung wird u. a. der "Nachweis letzte rechtskräftige Veranlagung Direkte Bundessteuer" gefordert. Der Vertreter SBFI hat in den WBK des Nationalrates und des Ständerates wörtlich versichert, Gesuchsteller müssten ihre finanziellen Verhältnisse nicht deklarieren.
Wie begründet der Bundesrat, dass das SBFI dem Willen des Parlamentes nun nicht entspricht?
Stellungnahme des Bundesrates
Kurz zur Erinnerung: In der höheren Berufsbildung werden neu die Teilnehmenden an Vorbereitungskursen für Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen direkt unterstützt werden (Subjektfinanzierung). Die Unterstützung wird erst nach der Prüfung ausgelöst und bedarf daher einer Vorfinanzierung durch die Teilnehmenden, Arbeitgeber, Branchenverbände oder Dritte. In Härtefällen kann auch der Bund - auf Antrag von Kursteilnehmenden hin - die Vorfinanzierung übernehmen. Zur Frage: Es trifft zu, dass der Vertreter des SBFI in der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur gesagt hat, die Gesuchstellenden müssten die finanziellen Verhältnisse nicht offenlegen. Er hat aber auch betont, dass die Gesuchstellenden darlegen müssen, dass sie zu den Härtefällen gehören.
Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf stellt einen Kompromiss dar, der eine einfache, niederschwellige Prüfung der Härtefälle ermöglicht. Als Bedarfsnachweis wird die Veranlagung der direkten Bundessteuer vorgeschlagen - dies, ohne dass die Gesuchstellenden zusätzlich und detaillierter über ihre finanziellen Verhältnisse Auskunft geben müssten.
Die Stellungnahmen im laufenden Vernehmlassungsverfahren werden zeigen, ob die vorgeschlagene Lösung von den Verbundpartnern unterstützt wird.