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17.5147 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Schweiz gibt es inzwischen über 800 private Sicherheitsfirmen mit über 20 000 Angestellten.

Im Tessin spielt eine private Sicherheitsfirma mutmasslich eine Schlüsselrolle bei der IS-Rekrutierung:

- Ist der Bundesrat der Meinung, dass die bestehenden Regelungen hinsichtlich Rekrutierung, Ausbildung und Kontrolle der Sicherheitsbranche genügen?

- Welche Risiken bestehen aus seiner Sicht, dass private Sicherheitsdienstleister für terroristische Aktivitäten missbraucht werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

Die KKJPD hat 2010 das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen verabschiedet. Das Konkordat sieht für die Tätigkeit der Sicherheitsangestellten eine Bewilligungspflicht vor. Zudem regelt es die Voraussetzungen für die Erteilung solcher Bewilligungen und die Ausbildung der Sicherheitsangestellten. Sodann enthält das Konkordat Vorschriften über die Aufsicht der Bewilligungsbehörden. Dem Konkordat sind bislang zehn Kantone beigetreten, darunter auch der Kanton Tessin. Über das Inkrafttreten will die KKJPD am 6. April 2017 entscheiden. Die Westschweizer Kantone haben ein eigenes Konkordat in diesem Bereich. Es ist dem Bundesrat nicht möglich zu beurteilen, ob diese Konkordate die Rekrutierung, die Ausbildung und die Aufsicht ausreichend regeln. In Anbetracht der teilweise auch bewaffnet ausgeführten Tätigkeiten ist es aber grundsätzlich problematisch, dass in der Schweiz kein einheitlicher Minimalstandard gilt. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich deshalb besonders aufmerksam. Sollte keine Konkordatslösung zustande kommen, wird der Bundesrat einen Erlass von Mindestvorschriften für private Sicherheitsdienstleistungen auf Bundesebene prüfen. Der in der Frage geschilderte Sachverhalt hat sich im Tessin und damit in einem Kanton zugetragen, der dem Konkordat der KKJPD beigetreten ist. Auch eine einheitliche Regelung kann das Risiko jedoch nicht grundsätzlich beseitigen.

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