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17.5155 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Antwort auf die Frage 17.5020 bezieht sich nicht auf die Frage.

Daher nochmals, diesmal etwas konkreter:

- Hat die Vorsteherin des EJPD eine ihr nahestehende oder einst nahestehende Person (Definition nach Judikatur zum Handels- und Steuerrecht) innerhalb ihres Departementes befördert bzw. dem Bundesrat zur Beförderung vorgeschlagen?

- Bedarf es für die Besetzung der Stelle eines Vizedirektors eines Bundesamtes mit diplomatischen Kompetenzen eines Beschlusses des Gesamtbundesrates?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Besetzung der Stelle eines Vizedirektors erfolgt nicht durch den Bundesrat. Im EJPD sind für die Ernennung von Vizedirektoren bzw. Vizedirektorinnen die Amtsdirektoren bzw. Amtsdirektorinnen zuständig. Unabhängig von der Stellenbesetzung erfolgt aber die Verleihung eines Botschaftertitels durch den Bundesrat.

Für die zu besetzenden Stellen wird ein Anforderungsprofil erstellt. Gewählt wird diejenige Person, welche das Anforderungsprofil aufgrund ihrer Erfahrungen und Kenntnisse insgesamt am besten erfüllt. Zu den Details der Personalauswahl können aufgrund des Persönlichkeitsschutzes wie allgemein üblich keine weiteren Angaben gemacht werden.

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