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17.5207 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) möchte im Zwist um das geplante Bundesasylzentrum Wintersried die Mehrkosten eines allfälligen Bundesasylzentrums Glaubenberg auf die Innerschweizer Kantone abwälzen.

1. Wie hoch beziffert das SEM die Mehrkosten eines Bundesasylzentrums Glaubenberg zum Standort Wintersried?

2. Mit welcher gesetzlichen Grundlage will das SEM diese Mehrkosten auf die betroffenen Kantone abwälzen?

3. Ist es der Sache dienlich, wenn das SEM versucht, einen Zwist unter den Innerschweizer Kantonen zu verursachen?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Juni 2016 hat die Bevölkerung mit grosser Mehrheit der Revision des Asylgesetzes zugestimmt. Dessen Umsetzung erfordert die Errichtung von 18 Bundesasylzentren mit 5000 Unterkunftsplätzen; 13 davon konnten dank der guten Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden bereits bestimmt werden. Bei der Realisierung dieser Zentren sind die von Bund und Kantonen einstimmig beschlossenen Kriterien, wie Wirtschaftlichkeit und ganzjährige Erreichbarkeit, sowie der vorgegebene Kostenrahmen einzuhalten.

In der Region Zentral- und Südschweiz suchen Bund und Kantone derzeit gemeinsam nach einem Standort für ein Zentrum mit rund 340 Plätzen. Nach der Prüfung von über zehn Standorten stehen das heutige Truppenlager Glaubenberg im Kanton Obwalden und das ehemalige Zeughaus Wintersried in Schwyz als mögliche Standorte im Vordergrund. Zu diesem Standortentscheid sind Gespräche zwischen Bund, Kantonen sowie den beiden Standortgemeinden im Gange.

1. Die Investitionskosten für den Gebirgsstandort Glaubenberg sind gegenüber dem Standort Schwyz rund 10 Millionen Franken höher. Die jährlichen Betriebskosten sind für den Glaubenberg rund 0,7 Millionen höher. Zudem schätzt das Bundesamt für Umwelt die Realisierbarkeit des Standortes Glaubenberg als wenig wahrscheinlich ein. Der Standort, dessen Erschliessung als ständiges Asylzentrum noch zusätzlicher baulicher Massnahmen bedürfte, befindet sich in einer der bedeutendsten Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Gleichzeitig ist mit dem Areal Wintersried ein Alternativstandort vorhanden, der sämtliche vorgängig vereinbarten Kriterien erfüllt.

2. Die Frage einer allfälligen Kostenübernahme ist Teil der laufenden Gespräche mit den Kantonen. Dabei ist der vom Bundesrat beschlossene Kostenrahmen einzuhalten. Eine gesetzliche Grundlage, allfällige Mehrkosten auf einen oder mehrere Kantone zu übertragen, gibt es nicht. Eine entsprechende Regelung könnte aber im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung erfolgen.

3. Das Staatssekretariat für Migration ist generell bestrebt, die Standorte für die neuen Bundesasylzentren in Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und -gemeinden zu realisieren. Das trifft auch auf die in der Region Zentral- und Südschweiz benötigten Standorte zu. Falls eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, stehen im Rahmen des neuen Plangenehmigungsverfahrens im Asylbereich die üblichen Mitwirkungs- und Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung.